? zur Stiftung und ihren Organen
Hallo,
habe gerade im Buch 'Zivilrecht' Barta Kapitel 4 'juristische Personen' --> IV. Arten juristischer Personen die Stiftung durchgemacht und bin hier auf ein Problem gestoßen.
"Vermögensmassen haben keine Mitglieder, nur Begünstigte und Organe". Die Frage die sich mir jetzt stellt und auf die ich im Buch keine Antwort gefunden habe ist folgende: Wer entscheidet über die Organe bzw. wer wählt die Organe und wer kontrolliert ob die Widmung der Stifung eingehaltet wird? Was ist die Lebensdauer einer Stiftung? Kann der Widmungsakt verändert werden (besonders bei Stiftungen, die schon seit vielen Jahren bestehen und der Zweck nicht mehr aktuell ist)? Wer bekommt bei Auflösung der Stiftung das Geld bzw. ist eine Auflösung überhaupt möglich??? Wie ist das bei den verschiedenen Arten von Stiftungen? Vielleicht hat jemand von euch einige Informationen zu diesen Aspekten der Stiftung.
Danke!
Martin