-
Raub/Diebstahl
hey leute,
habe eine frage bezüglich einem fall. und steht im sachverhalt, dass der täter seine finger zu einer pistole geformt hat um jemanden zu bedrohen.
taugt dies um eine drohung gem. §142 (1) raub anzunehmen oder doch eher diebstahl?
danke im vorhinein!
-
Bei der gegenwärtigen Drohung für Leib und Leben reicht bereits der Eindruck unverzüglich getötet oder erheblich verletzt zu werden. Das heißt, dass Raub angenommen werden kann, wenn durch die Finger der Eindruck einer Waffe entsteht.
Zu beachten ist jedoch jedenfalls die Abgrenzung zu §§ 129, 143.