...ich hab noch 2 kurse aus dem 1. Abschnitt offen. Meine Frage: mit wievielen noch offenen kursen darf man schon mit dem 2. Abschnitt beginnen? ( Bsp. Vwl tourismusök.?)
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...ich hab noch 2 kurse aus dem 1. Abschnitt offen. Meine Frage: mit wievielen noch offenen kursen darf man schon mit dem 2. Abschnitt beginnen? ( Bsp. Vwl tourismusök.?)
@Kathrin: Genau diese zwei Kurse sinds, die noch offen sein dürfen. Diese neue Regelung wurde letztes Semester geschaffen, da uns die alte Regelung doch nicht sinnvoll schien. Du hast nun auch den Vorteil, die Fachprüpfung in diesem Kurs zu machen, auch wenn du den 1. Abschnitt noch nicht hast, dies war früher anders.
lg. Harry
achso, ich war nämlich beim tschurtschentaler und der meinte, es würde nicht möglich sein, sondern nur mit 1 offenen kurs....naja in dem fall weiß er noch nicht bescheid.
danke für die info!
Glaub auch, dass es sich noch nicht zu ihm rumgesprochen hat. Das ganze hat auch einen Sinn: Es sollte möglich sein, in jedem Semester drei Kurse zu absolvieren; wenn also nun jemandem zwei Kurse des 1. Abschnittes fehlen darf er darum auch schon Kurse des zweiten machen. Solltest du bei einer Anmeldung Probleme bekommen, so wende dich bitte an die Fachschaft SoWi, dort wird dir sicher weitergeholfen.
lg. Harry