Hi
Ich wollte nachfragen ob der Prof noch etwas gesagt hat hinsichtlich der Prüfung. Die Übersicht im OLAT lässt ja sehr zu wünschen übrig:sad:.
Hat jemand vielleicht Lust eine Lerngruppe zu bilden?
Lg
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Hi
Ich wollte nachfragen ob der Prof noch etwas gesagt hat hinsichtlich der Prüfung. Die Übersicht im OLAT lässt ja sehr zu wünschen übrig:sad:.
Hat jemand vielleicht Lust eine Lerngruppe zu bilden?
Lg
Lerngruppe bilden geht bei mir schlecht, bin nicht aus IBK! aber man könnte ja die letzten Klausuren (die noch nicht durchdiskutiert wurden) hier im Forum gemeinsam besprechen!
Mal eine Frage aus die vom PS vom Kirchmaier: habt ihr bei Sozialversicherung das mit dem Sachbezug durchgemacht, bzw. wie man die Lohnsteuer genau ausrechnet? Auch das mit Werksvertrag etc. haben wir im PS nie durchbesprochen... :-(
Die Lohnsteuer haben wir scho durchgemacht allerdings nur knapp am Rande. Allerdings find ich im Olat nichts darüber dass in diesem Semester in der VO die SV durchgemacht wurde.
Ich konnte eben die VO nie besuchen, da sich der Kurs mit einem anderen Überschnitten hat. In einigen Foreneinträgen habe ich gelesen dass man Kodex und SV-Zettel mitnehmen darf. Ich finde diese Zettel nicht, weiß wer wo man die findet???
lg
lernt ihr auch vor allem die alten klausuren? weiß jemand ob die prüfung wieder prof. pummerer zusammenstellt?
zur klausur vom 17.2.12: weiß jemand, wie man bei der aufgabe 1b beim einzelunternehmen auf den freibetrag kommt? lt. lösung im sowi-forum ist der fb (50000+30000)*13%=10400. 13% is klar, die 50000 kommen wahrscheinlich von den investitionen, aber woher bekomme ich die 30000?
bei welchen berechnungen kann man generell den freibetrag berücksichtigen?
danke schon mal, lg
Hallo,
weiß jemand, ob wir die alte Regelung bezüglich Gebaudeveräußerung auch können müssen oder nur die ab 1.4.2012?
Hi,
Weiß jemand welche Unterlagen verwendet werden dürfen?
Lg
Hey, ich glaube, dass man nur das Steuergesetz (EStG, KStG, UStG,...) mitnehmen darf.
Lg
Hat jemand Lust, sich am Mittwoch (Vormittag oder Nachmittag) an der Sowi zu treffen und zusammen ein paar alte Klausuren aus dem letzten Semester durchzugehen??? Lg
Hallo,
wir haben noch ein paar Fragen bezüglich der Klausur am Freitag.
1. Klausur 10.06.2010: Betreffend der Sozialversicherungen: Nimmt man bei den Aufgaben den Beitragssatz Angestellte oder den der Arbeiter?
2. Klausur 15.07.2011 Aufgabe 4: Betreffend der Sozialversicherungen: Woher weiss man, ob man 12 oder 14 Monatsgehälter als Annahme nimmt? Und nimmt man bei einem Werkvertrag immer eine BA-Pauschale von 12%?
3. Klausur 18.02.2011: Betreffend Gewinnermittlung: Es gibt ein Beispiel mit räumlich genutzter Räumlichkeiten, die von allen genutzt werden, im Ausmaß von 70 m2. Unsere Frage ist nun ob diese 70 m2 proportional oder 50/50 aufgeteilt werden? Und ist Grundstück/ Gebäude eine Ausnahme und wendet man deshalb das Überwiegenheitsprinzip anstatt des Aufteilungsprinzip an?
4. Klausur 30.04.2011: Betreffend der Gewinnermittlung: Wird bei einem Wechsel von § 5 auf § 4(1) das gleiche berücksichtigt als bei einem Wechsel von § 4(1) auf § 5?
5. Nimmt man die BMSVG immer bei den Lohnnebenkosten dazu?
6. Klausur 15.07.2011 Aufgabe 1: Bei rechtsformabhängiger Abgabenbelastung: Wenn das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit angegeben ist, zieht man dann noch Abschreibung und Konsumzwecke ab? oder ist das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit bereits das Betriebsergebnis/ vorläufiger Gewinn?
7. Klausur 20.04.2012 Aufgabe 2: Erläutern Sie verbal anhand von jeweils zwei Positionen der Aktiv- bzw. Passivseite einer Bilanz, warum beim Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG auf § 4 Abs 3 EStG eine Berücksichtigung der jeweiligen Position im Rahmen des Übergangsergebnisses in Form eines Zu- bzw. Abschlages erforderlich ist. Können Sie uns da weiterhelfen?
8. Klausur 20. 04.2012 Aufgabe 2: Ein Unternehmer beabsichtigt die Veräußerung seines Einzelunternehmens (Gewinnermittlung nach § 5 EStG), das nunmehr seit 20 Jahren besteht. Der Buchwert des Eigenkapitals beträgt im Zeitpunkt der Veräußerung -200.000 Euro, der Veräußerungserlös 300.000 Euro. Was sind die Begünstigungen und Vorteile für den Steuerpflichtigen? Können Sie uns hier auch noch mal weiterhelfen?
hey, ich glaub das mit den 30.000 hat folgendes aufsich... man darf einen investitionsfreibetrag in höhe von 13 % von 30.000 euro machen, d.h max 3.900 euro! ist sozusagen die obergrenze... aber wieso machen sie dann (50.000+30.000) * 13 %?