PS Partl Klausur WS 2013/14
Hallo Leute, ich hätte da eine Frage vl kann mir ja einer von euch helfen:
Hab mir grad die Musterlösung von der Klausur vom 22.4.13 angeschaut und jetzt bin ich ein wenig verwirrt.
Aufgabe c) lautet wie folgt:
Zeigen Sie die ertragst. und sozialvers.rechtl. Situation in der Rechtsform einer OG; Herr XY hat eine Vermögens- und Gewinnbet.quote von 90%. Die Geschäftsführung erfolgt durch Herrn XY; er erhält wie im Fall b 12 GF-Bezüge zu je EUR 5000. Die restl. 10% hält seine Gattin, beziehen Sie diese in (die) Quantifizierung mit ein.
So in der Musterlösung sieht das Schema so aus:
Vorläufiger Gewinn: HERR XY FRAU XY
400000*0,9 400000*0,1
abz. GSVG
KV....
PV....
UV....
= Bemessungsgr.
abz. Einkommensteuer
= verfügbares EK
So das versteh ich bis jetzt - nur müsste man nun dieselbe Staffelung (ohne seiner Frau und ohne prozentueller Beteiligung ) nicht für sein GF-Gehalt auch nochmal durchführen? In der Musterlösung steht halt nix anderes mehr.
Was mich ebenfalls verwirrt ist, dass die BAP Pauschale von 6% bei aufgabe b) vom verfügbaren Einkommen abgezogen wird, was ja normalerweise doch auch net gemacht wird? (also die Pauschale, so erinner ich mich, zieht man doch nur von den Betriebseinnahmen ab?)
und eine letzte Sache die ich nicht nachvollziehen kann ist, weshalb man bei der Unfallversicherung von einem monatlichen Betrag von 5,48 ausgeht.
Würd mich über eure Meinung/ Hilfe freuen.