darf man bei bartas nachklausur antreten, wenn...
habe eine frage zu der rechtlichen lage bei einer wiederholungsklausur: wenn ich für die abschlußprüfung in einem fach (in meinem fall: recht) nichts lernen kann (oder will :wink: ) und dann auf gut glück zur klausur antrete und einen 4er schreibe, darf ich dann trotzdem im herbst zur nachklausur antreten um mich zu verbessern (obwohl ich ja eigentlich nicht negativ war)? gibt es da eine einheitliche regelung oder ist das von professor zu professor verschieden???
danke!!!!