Hallo!
weiß jemand von euch, ob man tatsächlich zuerst VWL 1 abgeschlossen haben muss, um im sommersemester BWL 1/2 belegen zu können??? oder handelt es sich dabei wieder mal nur um ein gerücht unter vielen?
lg (und schönes we) j
p.s.: ganz davon abgesehen, dass man sich natürlich fürs bwl studium inskripieren, BWL 1/2 belegen und sich die kurse dann für w-recht anrechnen lassen könnte. :roll: aber die "normale" variante wär halt nicht so umständlich. :wink: