kann mir bitte jemand diese Frage genauer erläutern, ist im ausgearbeitetem Fragenkatalog etwas verwirrend: Wem kommt das Recht zum Gesetzesvorschlag auf Bundesebene zu?
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kann mir bitte jemand diese Frage genauer erläutern, ist im ausgearbeitetem Fragenkatalog etwas verwirrend: Wem kommt das Recht zum Gesetzesvorschlag auf Bundesebene zu?
JA also bei der Frage steht als Antwort: Regierungsvorlage--> Mitglied des NR (+mind. 4 Unterstützer im NR) und dann Teile des Bundesvolkes in Form eines Bundesrats oder 1/3 der Mitglieder des BR
Ist damit gemeint, dass aus dem NR 4 Unterstützer sein müssen?
Und was bedeutet das oder 1/3 der Mitglieder des BR? :sad:
Haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze?- Die Leibesfrucht ist („nasciturus“) für den Fall der nachfolgenden Lebendgeburt rechtsfähig (die jedoch nur eingeschränkt, da lediglich Rechte erworben, wohingegen keine Pflichten auferlegt werden können)
- Aus ABGB §22 kann abgeleitet werden, dass Schädigungen der Leibesfrucht rechtswidrig sind. Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. (Bsp: Schadenersatzansprüche des Kindes gegen den Schädiger bei Schädigung als Ungeborenes; Kind wird bei Lebendgeburt Erbe wenn der Erblassers vor Kindesgeburt stirbt)
Was bedeutet „Deliktsfähigkeit“ aus privatrechtlicher Sicht?
= die haftungsrechtliche Verschuldensfähigkeit, bzw. schadenersatzrelevantes Verschulden an den Tag zu legen
Sie ist altersabhängig; allgemein ab 14J.; darunter können im Einzelfall bei entspr. Einsichtsfähigkeit (durch das Gericht festzustellen) allenfalls subsidiär die Eltern schadenersatzpflichtig werden.
das sind die relevanten dokumente für die prüfung "NUR Walzel"
Einführung in die Rechtswissenschaften
937.RTF (309,576 KB)
Kurzskriptum Bürgerliches Recht
861.rtf (258,724 KB)
Wiederholungsfragen Öffentliches Recht
850.rtf (25,448 KB)
Wiederholungsfragen Bürgerliches Recht
1346.RTF (17,839 KB)
vielen dank!!!
zusätzlich noch ad Volksbegehren:Zitat:
Zitat von Mimi1985 http://www.sowi-forum.com/forum/imag...s/viewpost.gif
kann mir bitte jemand diese Frage genauer erläutern, ist im ausgearbeitetem Fragenkatalog etwas verwirrend: Wem kommt das Recht zum Gesetzesvorschlag auf Bundesebene zu?
Bundesrat, Nationalrat, Bundesregierung, Bevölkerung durch Volksbegehren,
Wer hat das Recht einen Gesetzesvorschlag einzubringen, was versteht du nicht?
entweder 100.000 Stimmen oder 1/6 der Bevölkerung in jeweils 3 Bundesländer, dann muss sich der NR auch mit dem Volksbegehren befassen
Bei der frage::?:
54. Nennen Sie die fünf bedeutendsten Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes.
Nachgeschaut: 1. Anwalt von Österreich. Vertritt Ö 2. Rechtsgutachter des Bundes( Gesetzes und Verordnungsprüfung) 3. legistische Vorbereitung von Bundesverfassungsrechts und Verwaltungsverfahrensrecht
Aufgaben: 1. Kausalgerichtsbarkeit 2. Kompetenzgerichtsbarkeit 3. Überprüfung von Art. 15a-Vereinbarungen 4. Verordnungsprüfung 5. Wiederverlautbarungsprüfung 6. Gesetzesprüfung 7. Staatsvertragsprüfung 8. Wahlprüfung 9. Staatsgerichtsbarkeit 10. Strafgerichtsbarkeit 11. Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit 12. Völkerrechtsgerichtshof
:?:welches sind nun die fünf wichtigsten? kann nichts im internet über die 5 wichtigsten finden. habt ihr ne ahnung? vielen dank:???: