Zitat von
Jahmaster
@gülsah: 1) GF-Bezug ist soweit ich weiss immer nur bei GmbH abzuziehen! da steht ja auch in der angabe eine fremdübliche geschäftführerent... im fall einer GmbH würde 60000€ betragen!! (wegen personalaufwand stand glaub ich mal in einer prüfung geschäftsführergehalt ist im personalaufwand nicht enthalten! --> lass dich davon nich irritieren, heisst einfach nur das du das dann bei GmbH abziehen sollst)
2) ich meine schon das man das immer abzieht weil in den unterlagen von einer kollegin (die hat die 100% richtigen lösungen von 2,3 prüfungen vom jahr 2010--> glaub der prof hat die sogar ausgehändigt!) und da waren die freibeträge auch immer aufgelistet!
@ csak5288: EGT= Umsatz (50000€)- aufwendungen (35000+30000+60000)= -75000