Zitat von abc
FP 28. September 07
2a) Erstellung eines Konzernabschlusses
1. MU-AG ist Versicherungsunternehmen hat TU in USA --> ????Grundsätzlich sind die Anforderungen erfüllt (MU ist eine Kapitalgesellschaft und Einbeziehung des TU ist Rechtsformunabhängig und es gilt das Weltabschlussprinzip). Aber da es nicht mehr Angaben gibt, ist die Frage ob es sich hier um ein TU nach dem Control-Tatbestand oder der einheitl. Leitung handelt
2. MU ist eine Kommanditgesellschaft ... (wurde schon gesprochen) -->
Nein, keine Erstellung eines KA
3. MU-AG hat 2 TU. Größenmerklmale werden seit mehreren Jahren überschritten. MU-AG selbst ist ein TU der ÜMU-AG aus Deutschland. -->Ja, da der KA der ÜMU-AG auch nach der 7.EG Richtlinie erstellt sein muss und wenn alle TU miteinbezogen wurden
4. MU-GmbH 2 TU haben 2005 und 2006 die Größenmerkmale überschritten...
--> Ja, da Größenmerkmale 2 x überschritten
5. MU-AG hält 50 % an X-GmbH. Gemeinschaftsunternehmen. Ansonsten hält MU-AG keine Beteiligungen.--> wurde schon beantwortet mit Nein.
Was wäre wenn MU schon meherer Beteiligungen hätte. Wäre dann ein KA aufzustellen?
Was habt ihr für Antworten?