Haben ungeborene Kinder einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze?
- Die Leibesfrucht ist („nasciturus“) für den Fall der nachfolgenden Lebendgeburt rechtsfähig (die jedoch nur eingeschränkt, da lediglich Rechte erworben, wohingegen keine Pflichten auferlegt werden können)
- Aus ABGB §22 kann abgeleitet werden, dass Schädigungen der Leibesfrucht rechtswidrig sind. Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkte ihrer Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. (Bsp: Schadenersatzansprüche des Kindes gegen den Schädiger bei Schädigung als Ungeborenes; Kind wird bei Lebendgeburt Erbe wenn der Erblassers vor Kindesgeburt stirbt)
Was bedeutet „Deliktsfähigkeit“ aus privatrechtlicher Sicht?
= die haftungsrechtliche Verschuldensfähigkeit, bzw. schadenersatzrelevantes Verschulden an den Tag zu legen
Sie ist altersabhängig; allgemein ab 14J.; darunter können im Einzelfall bei entspr. Einsichtsfähigkeit (durch das Gericht festzustellen) allenfalls subsidiär die Eltern schadenersatzpflichtig werden.