ja, stimmt. das werd ich morgen machen..Zitat:
Zitat von Julie
danke!
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ja, stimmt. das werd ich morgen machen..Zitat:
Zitat von Julie
danke!
falls es noch von bedeutdung ist:
für famieleinbeihilfe wird das jahreseinkommen herangezogen!
verdienst du im jahr 2007 über 8750 BRUTTO (ich glaube so viel wars) dann musst du ALLES zurückbezahlen
spielt keine rolle ob du die 8000eur alle im monat märz verdienst, oder so aufgetielt 700 eur auf jedes monat
mfg
vielen dank für die hilfe!Zitat:
Zitat von affengold
aber das ist doch total komisch - was macht jemand, der im juni oder juli das studium beendet und zu arbeiten beginnt - muss der dann ein halbes jahr familienbeihilfe zurückzahlen?!?
sobald du dein studium abgeschlossen hast, erhältest du danach noch für drei monate die familienbeihilfe - egal ob du nichts tust oder arbeitest und egal wieviel du verdienst.
zurückzahlen muss man auch nichts mehr, auch wenn man für den rest des jahres über der einkommensgrenze liegt. also in deinem fall würde jemand der am 30. juni abschließt, noch für juli, august und september die fb bekommen. wieviel er ab 1. juli verdient, ist egal.
super - vielen, vielen dank für die bestätigung!! :) das finanzamt hat mir das mit den drei monaten nämlich auch erklärt und ich konnte das anfangs gar nicht wirklich glauben.. :-)Zitat:
Zitat von Suzanne
tja ich habs anfangs auch nicht geglaubt und den typen im infocenter eine viertelstunde lange traktiert - er hat mir das dann aber geduldig noch mal erklärt und mir bestätigt dass es WIRKLICH so ist :-)
muss sagen, dass die dort (zumindest in ibk) echt nett sind, hätte ich mir vom fa gar nicht erwartet....