Wer den Test besteht, darf direkt das 2er Modul besuchen und muss nicht zuerst das 1er Modul machen, um dann das 2er Modul machen zu dürfen. Ich glaub aber nicht, dass man sich die Prüfung anstelle des 1er Moduls in BWL anrechnen lassen kann: In BWL brauchst du ja eine Fremdsprache 1 oder 2, welche du machst ist egal, aber halt der Einstufungstest gilt nur als Einstiegsberechtigung für Modul 2 und net als bestandenes Modul 1.Zitat:
Zitat von engerl
Oder hab ich das was falsch verstanden?
LG
Miky