i studier eigentlich bwl bin aber a für wirtschaftsrecht inskribiert, kann i die prüfung von öffentliches recht machen und mir des dann für recht 2 anrechnen lassen???
lg
Druckbare Version
i studier eigentlich bwl bin aber a für wirtschaftsrecht inskribiert, kann i die prüfung von öffentliches recht machen und mir des dann für recht 2 anrechnen lassen???
lg
war heut die vorlesung für öffentliches recht und bin nun a bissi verwirrt. die professorin meinte, dass man für wire ihre vo nicht braucht? und sie hat einige bücher angegeben, die man für die prüfung können sollte...sind diese bücher nur für ihren teil notwenig oder für die gesamte prüfung aus öffentliches recht? verstehe das system nicht so ganz...
@cupido: kenn mi da zwar net so supa aus, aber soweit i informiert bin, müsstest dir des schon anrechnen lassen können!
@csag2534: also für wirtschaftsrecht musst des buch vom stolzlechner können und verwaltungsrecht (entweder orac-skript od wielinger). Vorlesung ist eigentlich auch nur die von Prof. Weber (Öffentliches Recht 1: Grundlagen) relevant.
@Ferrari: Meine Bier-schulden werd i natürlich so bald wie möglich begleichen *g*!!!!! Hab heut nu Sozialrecht prüfung..wä!!
und würdet ihr das besuchen der übungen empfehlen? das ist bei wire ja nicht pflciht
in einigen fächern (bürgerliches, finanzrecht, strafrecht) ist ein übungsbesuch ganz gut - in öffentliches recht ist es aber meiner meinung nach nicht wirklich von nöten - der stolzlechner lernt sich sehr gut, von dem her...Zitat:
Zitat von csag2534
hat jemand vo euch die bücher die i für öffentliches recht 1 brauch, der sie in nächschter zeit ned braucht und sie mir vielleicht ausleihen könnt?????
wär super!
lg