Ja genau Pumuckl - du bist ja schon 46. ;)Zitat:
Zitat von pumuckl
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Ja genau Pumuckl - du bist ja schon 46. ;)Zitat:
Zitat von pumuckl
gib mal in google "mmag." ein: lauter politiker, rechtsanwälte usw.Zitat:
Zitat von pumuckl
ich gehe also schon davon aus, dass es geht!
wie gesagt, es wird verwendet, ist aber rechtlich nicht korrekt.
gar nicht korrekt oder? also auch nicht für zwei verschiedene mag.?Zitat:
Zitat von pumuckl
rechtsanwälte hätten ja im allgemeinen zumindest zwei verschiedene, wenn sie zwei haben. mag.iur. mag.iur. geht ja nicht so gut :D
Zitat:
Zitat von csad2959
Hmm, also ich hab gehört (sorry...), dass man für BWL & VWL sehr wohl 2 Mag. bekommt (siehe oben), aber für IWW & BWL nicht! Kann das jemand bestätigen? Stehe jetzt auch vor diesem Dilemma.Zitat:
Zitat von anny
Und gibt es nun einen Unterschied zwischen Mag. Mag. und MMag.??
Könnte das alles jetzt jemand netterweise klar zusammenfassen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich darf euch die offizielle Antwort des zuständigen vom Bundesministerium zu dieser Frage nun (mit geändertem Namen) zur verfügung stellen, um dem ewigen Titelstreit eine Ende zu setzen. Zur Validierung könnt ihr euch folgende dinge selbst auch zu Gemüte führen:
1. § 88 UG 2002
2. http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1730500.html
3. http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad
4. http://www.bmwf.gv.at/submenue/wisse...emische_grade/
Mit bestem Gruß
Kopie der Anfrage und der Antwort:
Von: Neumeister Erwin [mailto:Erwin.Neumeister@bmwf.gv.at]
Gesendet: Montag, 24. November 2008 16:48
An: geändert
Betreff: AW: Anfrage - Führung mehrerer akademischer Grade
Sehr geehrter Herr Mag. Mag. Dr. GEÄNDERT!
Die gesetzlichen Bestimmungen (§ 88 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002) sehen letztlich vor, dass JEDER rechtmäßig verliehene akademische Grad auch geführt werden darf. Durch den Erwerb eines Doktorgrades geht das Recht zur Führung eines Diplom- bzw. Magistergrades nicht verloren.
Im Hinblick auf die Formulierungen in der genannten Bestimmung, die sich auf die einzelnen Grade beziehen, geht das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung davon aus, dass Abkürzungen wie "MMag." oder auch "DDr." nicht gesetzeskonform sind, auch wenn sie regelmäßig verwendet werden.
In Ihrem Fall sollte es daher "Mag. iur. Mag. rer. soc. oec. Dr. iur." oder "Mag. Mag. Dr." lauten.
Angemerkt wird, dass es keinen gesetzlichen Zwang zur Führung von (allen) akademischen Graden gibt.
Mit freundlichen Grüßen
E. Neumeister
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Dr. Erwin Neumeister
Leiter der Abteilung für Universitätsrecht
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: 01/53120-5700
Fax: 01/53120-5833
E-Mail: Erwin.Neumeister@bmwf.gv.at
http://www.bmwf.gv.at
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Von: GEÄNDERT
Gesendet: Montag, 24. November 2008 16:15
An: Neumeister Erwin
Betreff: WG: Anfrage - Führung mehrerer akademischer Grade
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Von: Gändert
Bereitgestellt: Montag, 24. November 2008 10:08
Bereitgestellt in: Naric
Unterhaltung: Anfrage - Führung mehrerer akademischer Grade
Betreff: Anfrage - Führung mehrerer akademischer Grade
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Studien: Diplomstudium der Rechtswissenschaften (Mag.iur.), Diplomstudium der Betriebswirtschaftslehre (Mag.rer.soc.oec.), Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (Dr.iur.) abgeschlossen.
Wie darf ich diese Titel nun führen:
MMag.Dr.
Oder nur
Mag.Dr. (weil Dr.iur. impliziert, dass ich bereits Mag.iur. bin).
Sollte ich nun weitere zwei Mag. Titel erwerben – würde dann mein Titel so lauten:
MMMMag.Dr.
Leider haben meine Recherchen in folgenden Quellen nichts dazu ergeben:
UG 2002
http://www.bmwf.gv.at
http://www.help.gv.at
Ich bitte Sie daher um Aufklärung und sofern Ihnen möglich um Angabe der Gesetzesstelle/ Verordnung, damit ich dem akademischen Streit unter uns Absolventen mit ihrer fachkundigen Hilfe eine Ende setzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
GEÄNDERT
Danke für das Posten des Mails,
sehr aufschlussreich!!!
lg Coach