ich hoffe dass es da noch genauere Infos gibt :)Zitat:
Zitat von csaexxxx@corle
1. Wenn du BWL 3 nicht hast, kannst du ALLE Kurse im zweiten Abschnitt machen. (Ich habe z.B. BWL 3 garnicht gemacht, sondern VWL 3 und es war kein Problem für mich alle BWL (A-BWL oder S-BWL) zu machen. Von dem her kannst du dir BWL 3 also ruhig "aufsparen". Kein Problem. (Und wenn im LZ-Katalog steht: "abgeschlossener erster Abschnitt", so genügt meist ein mail an den Professor dass du eben einen Kurs nicht hast und es wird kein Problem sein)
2. Versichere dich, dass das auch so geht (mit dem einen BWL3 Kurs den du "aufsparst") und dass es dann z.B. nicht heißt: "Sobald man einen Kurs im zweiten Abschnitt hat, beginnt die 4+1 Frist zu laufen. (informiere dich da nicht bei der ÖH, die haben idR von NICHTS eine Ahnung. Besser ist es, du vertraust erstens offiziellen Mitteilungen, wo das GENAU erklärt ist und zweitens wenn diese nicht genau/präzise sind, solltest du dich direkt an den Verantwortlichen melden - das steht dir zu)
3. Ich bin mir sicher, dass die Frist um mindestens noch ein Semester verlängert wird. (Das haben die Entscheidungsträger schon einkalkuliert - und die ÖH kann sich dann grölend feiern - "WIR für DICH erreicht" etc...