Zitat:
Vorsicht bei Studienwechsel!
Du darfst dein Studium nicht öfter als 2 mal wechseln und nicht später als nach dem 2. inskribierten Semester einer Studienrichtung (innerhalb der Zulassungsfrist des 3. Semesters). Nach einem regulären Wechsel beginnst du im neuen Studium für diese Regelung wieder im 1. Semester.
Ausnahmen:
-"Nicht-schädlicher Studienwechsel" von verwandten Studien; z.B. von BWL auf VWL
-Bei schädlichem Studienwechsel (Wechsel nach dem 2. Semester) muss der oder die Studierende im neuen Studium so viele Semester, wie im alten zurücklegen, um wieder anspruchsberechtigt zu sein.
-Beim Wechseln innerhalb von Lehramtsstudien geht die Semesterzählung des Finanzamtes normal weiter."
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