@tuelle: gute frage...kann man von zwei seiten beleuchten:
1. Da X in dem Restaurant sich nur für bestimmte Zeit aufhält und NICHT im Restaurant sondern im Hotel beherbergt wird haftet der Restaurantbesitzer nicht für den Schaden. Herr oder Frau X hätte besser aufpassen müssen da bei Nichtbeherbergung keine Haftung übernommen wird.
2. Da das Restaurant zum Hotel gehört und X dort beherbergt wird, ist es gut möglich, dass der Hotelier für sein ganzes Areal haftet; sprich: Auch der Restaurantbereich wird als Teil der Herberge angesehen und somit haftet (der Hotelier) ab leichter Fahrlässigkeit.
Andere Frage: Kommt das Fixgeschäft und die Nachfrist beim Schuldnerverzug auch? Haben wir beides bei Jordan glaub nicht besprochen!?