wäre echt gut zu wissen! war nicht in der zusatzstunde, hatt er überhaupt ein endfälliges darlehen vorgerechnet?
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Zitat von sibirian_husky
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wäre echt gut zu wissen! war nicht in der zusatzstunde, hatt er überhaupt ein endfälliges darlehen vorgerechnet?
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Zitat von sibirian_husky
Ich hab mir die Frage noch nicht angeschaut, deswegen kann ich kein Ergebnis sagen aber:
endfälliges Darlehen: Man bekommt den Kredit und tilgt ihn erst am Ende der Laufzeit. Ob man zwischendurch die Zinsen zahlen muss, weiß ich jetz auch nicht so sicher, da könnte vielleicht noch jemand anders seinen Senf dazu geben..
Zero Bond: Der gibt während der Laufzeit keine Zinsen ab, d.h. er thesauriert und am ende bekommste alles.
@ csaf5064: Jo morgen mach ich mal weiter. Heut nimmer. Steuern nach 18 uhr gibt Alpträume :lol: . Wenn du Ergebnisse hast, bitte auch posten.
mit BMGL meinst Bemessungsgrundlage, oder?
Lohnnebenkosten haben wir bis jetzt nie berücksichtigt. Da sind die ABWLer den SBWLern voraus.
OG hab ich mir folgendes gedacht:
Ich hab die BMGL für die KÖSt hergenommen und halt nicht die KÖSt abgezogen, sondern 75% davon der Frau als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und den Rest dem Mann als Gewerbebetrieb zugerechnet. Dann hab ich bei der Frau noch das Gehalt und beim Kerl die Miete als Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. Danach den Tarif ausgerechnet und schon hatte ich die Steuerlast. Die OG selbst zahlt ja keine Steuern... meines Wissens zumindest.
Ob das so stimmen kann, bitte ich um eure Meinung, weil ich es halt nur für logisch halte, aber nicht weiß.
Die Frage von oben würd ich in dem Zusammenhang nochmal gerne stellen:
Miete und Geschäftsführergehalt sind da Entnahmen aus der OG. Die muss man aber schon den jeweiligen Personen zuordnen, oder?
Alternative wäre: Gewinn: 350000, davon 75% an Sie und den Rest an ihn. Macht find ich wenig Sinn, aber bei Steuern bin ich mir da nie so sicher...
a) Gesamtsteuer: 145.151,67
KöSt 62.000 + Frau(33.585 ESt + 34.875 KESt) + Mann(3.066,67 ESt + 11.625 KESt
Mit dieser Überlegung liegst du richtig.Zitat:
Alternative wäre: Gewinn: 350000, davon 75% an Sie und den Rest an ihn. Macht find ich wenig Sinn, aber bei Steuern bin ich mir da nie so sicher...
Umsatz 400.000
Betriebsausgaben 50.000
Gewinn der OG 350.000
dann aufteilen; 75% Frau und 25% Mann und Steuer mit Formelln § 33 EStG rechnen.
Frau: 126.585 ESt und Mann: 31.585 ESt
Gesamt Steuer: 158.170 des OG-Familienunternehmens
So sind meine Lösungen
Frage 2 vom FP 17.11.2007
Obige Erläuterung falsch.
Klient-Einzelunternehmen Umsatz unter > 400.000 eindeutig §4(3) Ermittler
Reichlich an Grundvermögen haben gut aber Grundvermögenspreise steigen immer (bei Normalfall). Deshalb ist empfehlenswert nicht in Betriebsvermögen lassen, was bei §4(3) der Fall ist.
Könnt ihr mir bitte FP vom 27.09.2007 Frage 4 Steuerliche Fördermassnahmen beantworten?
Danke
LG
Kurt
LG
Kurt
@ kurt adam:
ich glaub ich mach da was falsch. wenn ich das so ausrechne dann kommt bei mir aber was anderes raus:
350000:
75% 262500 + 84000 = 346500 gibt nach tarif 164835
25% 87500 + 18000 = 105500 gibt nach tarif 44335
was hab ich hier falsch gerechnet?
Hallo Kurt,
danke für die obigen Bestätigungen/ Verbesserungen!
Ich werd mir heute noch die FA vom 27.9. anschaun, die Aufgabe is aber auf den ersten Blick recht komplex.
Ergebnisse von 4 Steuerliche Fördermaßnahmen (17.11.07)
§10: Steuerlast 46.585; Vom Gewinn 10000 abziehen und den Rest nach Tarif versteuern. Möglich wären 12000 aber dazu müsste man noch 2000 mehr investieren
§4 (1) -> §11a: LAst 38688,75: Vom Gewinn sind 60000 begünstigt, der Rest muss voll besteuert werden.
Wir so passen, oder?
habs genau gleich gemacht... wollt gerade posten. werd mich jetzt an die 5er machen!
wie ist das jetzt bei der OG eigentlich? berechnet ihr den gehalt von 84000 nicht und die einnahmen vom mann 18000 auch nicht? die müssen doch auch beim tarif mitgerechnet werden oder?
und dann wollt ich noch was fragen: hab dem pummerer auch schon eine email geschrieben ob die investitions- und finanzierungsrechnungen so komplex gestellt werden wie in den letzten klausuren. wir haben die sachen ja nur in der zusatzstunde sehr KNAPP durchgemacht. was glaubt ihr???? ich hoffe er schreibt mir noch zurück. werd dann hier bescheid geben!
zu 5)
Steuern nach Tarif:
85000 (5000 Zinsen) zum DSS 47,11 % = 40044
206000 zu halben DSS 23,55 % = 48513 gesamt: 88557
Steuern mit KESt:
85000 lt Tarif = 34085
206000 mit 25 % KESt. = 51500 gesamt: 85585
Differenz: -2972
lt. §37/4 sind ja Gewinnanteile jeder Art auf Grund von Beteiligungen an in- oder ausländischen KG ermäßigt, deshalb sind glaub ich alle Sachverhalte ermäßigt. Außer: Kupon (wurde ja schon versteuert, oder?), die Zinserertäge und natürlich die EK aus Gewerbebetrieb,...
Was sagt ihr dazu???
@ csaf5064
ja du machst ja was falsch :-)
Du gehst von den 350000 aus, was aber nicht stimmt, weil von den 350000 noch die Miete und das Gehalt abgezogen werden muss.
Dann hast als zu verteilenden Gewinn 248000. Das dann aufteilen und Gehalt und Miete den Personen zurechnen und schon hast das gleiche wie wir. Ob des natürlich 100%-ig richtig ist, ist auch eine gute Frage.
@Kurt Adam
die 4 vom 27.09.07 hab ich mir genauer angeschaut.. hier mein Lösungsansatz:
Maximal möglicher Freibetrag: 20000 (10% vom Gewinn)
d.h. ob die bei a) gefragt jährlich oder alle 2 Jahre investieren ist egal. Es wäre nicht egal, wenn man beim zusammenfassen über die 20000 käme, weil man dann ja Freibeträge herschenken würde.
zur b)
Optimal ist einfach jedes Jahr 20000 zu investieren, also den Freibetrag jährlich voll ausschöpfen. D.h. zu den durchschnittlichen begünstigten Investitionen einfach noch Wertpapiere kaufen. Die müssen dann aber, glaub ich, minimum 4 Jahre im Betrieb bleiben.
2 Vorteile:
1.) Freibetrag voll ausgeschöpft -> minimale Steuerbelastung
2.) Volle Zinserträge auf Wertpapiere, von denen der Staat die Hälfte bezahlt hat.
Natürlich muss man auch beachten, ob die gute Frau überhaupt das Geld verdient, dass sie jährlich 20000 investieren kann. D.h. 200000- Entnahmen (130000) = 70000; 70000>20000 also gehts.
was haltet ihr von der Idee?
Zu den jeweils 5. Aufgaben vom 27.09. und 17.11. (sind ja die gleichen): Ich bin mir da nicht so ganz sicher, was man endbesteuern kann bzw. was begünstig/nicht begünstigt veranlagt werden kann. Meine Hauptprobleme:
Gewinnanteile als echter stiller Gesellschafter:
Endbesteuerung nein, aber bei Veranlagung?
Gewinnanteil unechter stiller Gesellschafter:
In beiden Fällen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder?
viel Spaß beim Steuern lernen bei dem Wetter:roll:
ach ja die Investitions- und Finanzierungsrechnungen: Da hab ich gestern dem Herrn Pummerer auch schon eine mail geschrieben. Ich halte die Dinger auch für recht schwierig. Ich bekomm auch immer nur Kapastrophenbarwerte raus, mach also irgendwas ordentlich falsch. Mal gucken, was er dir zurückmail, ich hoff ja, das Thema ist mit der Zusatzstunde schon erledigt *bittebitte*
PS: So hab ich die 5er versucht
5 Veranlagung oder Endbesteuerung
Einkünfte aus Gewerbebetrieb80000
Bruttodiv ausland100000nicht End, aber 25%
Gewinnanteil ö100000end
Kupon10000end
Depotkosten150end nicht abziehen, Veranlagung freigrenze von 22€
Gewinnanteil echter stiller1000kein end
Gewinnanteil unechter stiller5000Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Zinserträge5000end
hi
mein statement zu 5) hast ja schon gesehen... glaubst du wirklich dass das so kompliziert ist. den kupon hätt ich ganz weggelassen, und die gewinnanteile alle begünstigt besteuert (lt. § 37/4), die zinserträge und die ek aus gewerbebetrieb natürlich mit dem Durchschnittssteuersatz.
zu 4) würd ich noch sagen: wäre es möglich dass die ärztin wenn sie bücher führt und nach 4/1 ermittelt, den § 11a in anspruch nimmt? wenn sie den begünstigten teil mit dem halben DSS rechnet, dann kommt sie auf einen minimalen steueranteil.
was sagt ihr dazu?
Hat wer eine Ahnung wie das mit der Mutter Tochter funktioniert beim bsp.4 von der Klausur 09.02.07 bin mir nämlich nicht sicher ob man die ak und den verkaufserlös der Anteile berücksichtigt(und wenn ja wie afa....) hat wer da ein ergebnis bzw. könnte mir da wer weiterhelfen.:roll: