Wo sind wir denn hier, dass wir mit einer Packung Merci bestechen müssen...doch wohl nicht auf irgendeinem Markt. Ist ja die Oberfrechheit....
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Wo sind wir denn hier, dass wir mit einer Packung Merci bestechen müssen...doch wohl nicht auf irgendeinem Markt. Ist ja die Oberfrechheit....
genau der gleichen Auffasung war ich auch.
Die Frau Unterweger hat jedoch mit der Rechtsabteilung der Universität telefoniert und angeblich ist es gesetzlich geregelt, dass maximal nur 2 SBWL Kurse gewählt werden können.
Jahrelang war es gängige Praxis diese Gesetz zu ignorieren und ab sofort soll man sich dran halten.
Ich habe in Zusammenarbeit mit der ÖH das BWL-Curriculum und das Universitätsgesetz durchforstet jedoch haben keine solche Regelung gefunden.
Wir sind quasi völlig perplex, da sowohl das Prüfungsamt als auch die Rechtsabteilung der Universität uns jegliche Zusammenarbeit verweigert und auf Stur stellt.
Daher kommt auch meine Verzweiflung weil sich Frau Unterweger auf ein imaginäres Gesetz welchens jahrzehnte lang ausser Kraft war und jetzt auf einmal greifen soll.
Irgendwie klingt das fadenscheinig. Ich kann aus dem Studienplan nicht herauslesen dass man kein SBWL (mehr) als freies Wahlfach machen darf. Vielmehr steht doch bei den freien Wahlfächern geschrieben dass man jeden beliebigen Kurs auf Universitätsniveau machen darf - meiner Meinung nach wird im Curriculum die Wahlfreiheit sogar betont bzw. wird das freie Wahlfach dadurch ausgezeichnet. Ich verstehe nicht wie daraus eine Beschränkung abgeleitet werden kann.
Problematisch finde ich weiters dass früher für andere anderes Recht gegolten hat als jetzt gilt. Das widerspricht in jeder Form Treu und Glauben. Wenn ich mich darauf verlassen habe und mein Studium so geplant habe wie es andere vor mir gemacht haben und auf einmal gilt das Ganze von heute auf morgen nicht mehr fehlt es an der Rechtssicherheit.
Sollte eine 3. SBWL als Wahlfach möglich sein, allerdings werden die ersten beiden SBWL automatisch als SBWL Kurse klassifiziert und der dritte automatisch als Wahlfach, ist das meiner Meinung nach auch rechtlich nicht einwandfrei. Es steht nämlich nirgends etwas über die zeitliche Abfolge bzw. dass freie Wahlfächer erst nach den SBWL gemacht werden dürfen. Vielmehr können doch freie Wahlfächer bereits im 1. Abschnitt abgelegt werden.
Ich verstehe nicht was für einen Sinn es macht wenn die studentische Freiheit, ohne wirkliche Begründung, dermaßen eingeschränkt wird.
:shock::shock: also irgendwie wird das immer kurioser...
Ich wollte mich morgen auch für eine SBWL-GL- FP anmelden, obwohl ich schon bei zwei anderen SBWL Grundlagen Kursen eine FP geschrieben habe.
Muss ich jetzt wirklich damit rechnen, dass ich mich nicht anmelden kann??
Höre zum ersten Mal von so etwas!!!!
hab die beiden themen zusammengefasst, geht ja ums gleiche
genau so ist es. Du kannst maximal die Fachprüfung als freies Wahlfach schreiben.
und wie ist das wenn ich einen 3. sbwl kurs mache und den mir als bwl dipl. studentin als wirtschaftswissenschaftlichen kurs anrechnen lasse?? geht das?? denn es hat geheißen als diesen wirtschaftswissenschaftlichen kurs kann ich mir alles anrechnen lassen?!
Bin total verwirrt :roll:. Für was gibt es dann die Regelung, dass beim Wechsel auf einen anderen SBWL Kurs die Antritte verfallen! Beim Aufbaukurs hab ich dann eh gar keine Möglichkeit auf einen anderen Kurs zu wechseln.Zitat:
Zitat von foofighter
So muss man auch wenn einem der GK nicht zugesagt hat gezwungenermaßen auch noch den AK machen. Sinnvoll!
Du verwechselst da was: Das Prüfungsamt ist kein Wunschkonzert! :disco: :wallb: :wallb: