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@patrice...ist das bei Wechsel der Gewinnermittlungsart mit den Bankverbindlichkeiten.
Diese werden nicht berücksichtigt mit Abschlägen, da sie dann einfach übernommen werden in die neue Bilanz. Die Zinsen werden auch nicht mit Abschlägen berücksichtigt, da ja auch EAR Zinsen berücksichtigen...lg theresa
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@theresa: danke aber ist nicht beim Wechsel der Gewinnermittlungsart, sondern bei der Kalkulation des Produktpreises zu Vollkosten :-(
Zur FP 05.05:(bin mir nicht ganz sicher!!!)
Frage 2: a) Gewinn - Aufwendungen=140000 -GSVG (13808,28)= Einkommen(126191,72)
b) §10: Freibetrag für investierte Gewinne max. 10%
Einkommen - Freibetrag = 113572,55 => ESt: 48371,28
§11a: Freibetrag für nicht entnommene Gewinne (max 100000)
Hier treff ich die Annahme dass nichts entnommen wird:
Einkommen 126191,72
DSS 43,33%
Halber DSS 21,66%
100000 mit 21,66%: + 26191,72 mit 43,33%
=> ESt 33014,66
Frage 4:
Verkaufserlös (250000-100000-7500) = 142500
a) Spekulation da <1Jahr
voller Steuersatz
ESt 62835
b) Betriebsveräusserung : Halber DSS 22,04%
ESt 31407
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Hallo!
Du wie kommst du bei der 2. Frage auf die GSVG?
Ich komme da auf ein anderes ergebnis: HB 55020 davon 7,65% und 15,75% +91,8= 12966,48 und dann noch die 1,53% von den 140000.
Ich komme dann auf 12966,48+2142= 15108,48
Und dann 140000-15108
lg Magdalena
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@patrice...kann mich erinnern, dass wir das so irgendwie gelöst haben:
Einzelkosten-Zinsen werden nicht mitgezählt
Gemeinkosten-Zinsen werden mitgezählt
steigt jetzt das FK steigen auch die FK-Zinsen und somit die Gemeinskosten...
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Ah jetzt hab ichs:
du musst die 1,53% von den 140000 ausrechnen!
Da gibt es keine HBG!
Steht auf dem Zettel vom Partel mit den SV Beiträgen!
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ah gut, vielen vielen Dank... mit den 1,53% war ich mir die ganze Zeit nicht wirklich sicher von welchem Betrag ich das rechnen muss.
Aber wenn es in dem Fall keine Höchstbemessungsgrundlage gibt, dann stimmen meine Zahlen nicht ganz:oops:
Vielen Dank für den Hinweis :-)
Bei weiteren Fragen steh ich natürlich trotzdem gerne zur Verfügung
lg
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Wenn du willst kann ich dir die asvg gsvg tabellen schicken, da steht alles drinnen
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ja gerne das ist nett :-)
csaf5381@uibk.ac.at
wie ist es eigentlich in der FP, kann man da die GSVG Sätze usw. mitnehmen?
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ja man kann sie verwenden
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hmm...also das mit den 1,53 % versteh ich nicht?? die haben wir doch nie in einem beispiel einzeln verwendet? außer bei dienstverhältnis wo die lohnnebenkosten insgesamt 9,47 % betragen?
bin verwirrt +g+