Nein, steht ja genau dort. Wirtschaftsrechtler werden wie Bachelor-Studenten behandelt - also keine ZK in der VO!
edit: ich glaub ich weiß jetz was du meinst, falls du die Wirtschaftsrechtler bist und die VU schon abgelegt hast und dieses Sem also nur noch die VO brauchtest, gilt so wie ich das verstanden habe noch die alte vorgangsweise.