hallo hab ein problem beim 2. beispiel der septemberklausur:
- kann man die Verluste des einzelunternehmers des Jahres 2009 (-150000) mit den Kapitalerträgen (70000) irgendwie verrechnen ( 75%??)
bzw. ist es einem einzelunternehmer möglich verluste ins nächste jahr vorzutragen ( oder nur die Anfangsverluste/ 1. drei Gründungsjahre)
ps. bei der 1. Frage sage ich auch, dass es liebhaberei ist, allerdings fallen die jungen aktien in die topfsonderausgaben und somit kann man weil einzelperson ( 1/4 von 2920) von der Bemessungsgrundlage ( 30000) für die einkommenssteurberechnung abziehen!
ich glaube nicht wie lisa, dass man die 25.000 Ausgaben für junge aktien zur einkommenssteuerberechnung dazuzählt