vielen dank jetzt hab ichs verstanden
hat schon jemand lösung zu bsp 5?
weiß net ob das stimmt was i hab
Druckbare Version
vielen dank jetzt hab ichs verstanden
hat schon jemand lösung zu bsp 5?
weiß net ob das stimmt was i hab
für Bsp 2 ha bich folgende Lösung:
2010_EU
Gewinn 20.000
- Grundfreibetrag 2600
17400
- Verlustvortrag 13050 (75% von 17400)
4350
Est=0
2011_EU
Gewinn 138.000
- Grundfreibetrag 3.900
- Verlustvortrag 6950
127100
Est=53810
(Das Gehalt wird beim EU nicht berücksichtigt; da das EU keine Rechtspersönlichkeit hat und ich mit meinem EU keine Arbeitsverträge abschließen kann; das geht nur bei der GmbH)
2010 GmbH
Gewinn 20.000
- Gehalt 50000
Verlust 30.000
Kst;Kest=0
Gehalt 50000
-6% Betriebsausgabenpauschale 3000
47000
Est=14617,14
2011_GmbH
Einkünfte 138.000
-Verlustv. 50000
-Gehalt 50000
Gewinn 38000
Kst 9500
28500
Kest 7125
Verfügungsbetrag 21375
Gehalt gleich wie oben bei GmbH 2010
Gesamtbelastung_EU = 53810
Gesamtbelastung_GmbH = 40742,14
Ich hoff so stimmts :-)
Das Beispiel 5:
Das einfachste ist man merkt sich einfach wie man vorgeht; man zählt den Zahlungsstrom der Bank; den Zahlungsstrom der Investition und den Zahlungsstrom an/vom Finanzamt zusammen, bildet den Barwert und das wars dann :-)
Zahlungsstrom der Bank:
+500000; die Annuität ist 146881,16
Zahlungsstrom der Investition ist gegeben:
-1000000; -200000; 500000; 500000; 550000 (350000+200000 Restbuchwert)
Zahlungsstrom des Finanzamts:
Das ist das schwerste... man nimmt den Zahlungsstrom der Investition, zieht die afa, zinsen und das disagio ab und berechnet dann die Änderung der Steuerzahlungen: (Ich habe das Disagio von 20883,3 nach dem Verhältnis der Zinsen verteilt ... also 8135 im Jahr1; 6247 im Jahr2; ...)
-121044; 55938; 58019; 72705
Wenn man die Zahlungsströme nun zusammenzählt bekommt man den GesamtZS:
-500000; -225836; 297180; 295099; 330413
Barwert: -68435 (berechnet mit 0,05625 als Zinsatz, da wir in endbesteuerte GmbH-Anteile investieren)
Ich hoff so stimt und ist ein wenig verständlich :-)
lg
Hallo,
habe das bsp gerade gerechnet - bei mir kommt eine Steuerbelastung von ungefähr 681 raus.
weil ich den verlustvortrag im verhältnis auf die 45000 und die 7000 aufgeteilt habe - dh jeweils 75% abgezogen.
einmal (45000 - 0,75*45000 ) *0,0562 = 632
und einmal (7000 -0,75*7000) * (0,0562/2) =49
wieso rechnest du den gesamten vvt auf die 45000? darf man das - weil wenn ich die 7000 zum gesamtbetrag der einkünfte dazurechne und daraus dann die 0,75 vvt wegrechne muss ich dann bei der anwendung des dss bzw. 1/2 dss auch das verhältnis nehmen und nicht einfach dort abziehen wo es mir passt : ) ?
bist du dir sicher?
grüße c.
Bei Veranlagung würde ich den VVT nicht aufteilen, weil der Gesamtbetrag der Einkünfte, welcher für die ESt-Ermittlung wichtig ist, ja 52000!! sind.
Das mit den 45000 und 7000 ist ja nur die Aufteilung in "begünstigt" oder eben "nicht begünstigt". Man darf sich da nicht verwirren lassen. Wenn wir jetzt das umgekehrte Verhältnis von beg. und n.beg hätten, würde ich die vollen 7000 und von den 45000 nochmals 32000 abziehen.
Bei Endbesteuerung ist der Gesamtbetrag nur 45000, 7000 sind ja KEst-pflichtig. Da haben wir verschiedene Steuersätze. Deshalb teile ich hier den VVT auf.
Also ich hab nirgends eine Regel gefunden, wie der VVT auf begünstigte oder nicht begünstigte Teile anzuwenden ist, deshalb kann man es glaub ich schon machen, wie man will. Wir müssen halt immer auf die steuergünstigste Lösung kommen, deshalb empfiehlt es sich, als erstes die nicht begünstigten Teile zu reduzieren.
Ich glaub ich werde kein Lehrer, dafür tu ich mich mit Erklärungen zu schwer!!
Ob ich mir sicher bin?? hmmmm, 99%, aber ich bin zuversichtlich, dass es stimmt, da ich noch keinen Gegenbeweis gefunden habe :-)
mfg
@ DaMan
Die aufgabe 2 habe ich ähnlich gerechnet wie du, nur das mit der Betriebsausgabenpauschale (6%) habe ich nicht verstanden...woher hast du das?
Ich hab letztes Semester Steueremanagement gemacht und da haben wir in der Zusatzstunde solche Rechtsformvergleiche gerechnet
Der Gesellschafter-GF darf sich 6% Betriebsausgabenpauschale abziehen; steht im § 17 EstG (ich hab extra nochmal in meinen Unterlagen vom letzten Jahr nachgesehen)
lg
Oh, Oh
Hab jetzt den Gegenbeweis für meine These mit dem VVT gefunden:
Verlustvorträge dürfen nur auf betriebliche Einkunftsarten verrechnet werden, d.h nicht auf die Einkunftsarten 4-7 (steht so auf den Folien)!!!!
Endbesteuerungsfähige Einkünfte sind ja Einkünfte aus Kapitalvermögen und daher ist der VVT hier uninteressant! Gilt auch für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit!
Tut mir leid, wenn ich euch verwirrt habe!
mfg
Frage:
Darf ich nun den Verlustvortrag nur bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb verrechnen, oder vom Gesamtbetrag der Einkünfte (Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen)?
wo steht die explizite regelung?
danke
Hier ist ein Schreiben der WKO, da stehts schon im erste Absatz drinnen:
http://www.wkw.at/docextern/abtfinpo...vortragwko.pdf
mfg