Also kann ich das nicht anrechnen lassen, wenn ich es schon vor 2 Semestern gemacht habe?
Bei wem sollte man diese mündliche Prüfung machen?
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Also kann ich das nicht anrechnen lassen, wenn ich es schon vor 2 Semestern gemacht habe?
Bei wem sollte man diese mündliche Prüfung machen?
@mike: kann mir nicht vorstellen, dass der Grömmer das dann als mündliche Prüfung wertet....und immerhin muss man sich dann noch beim Prüfungsamt zumindest formell anmelden, damit das auch seine Richtigkeit hat. Hab ihm deswegen schon ein Mail geschrieben, aber er schien mir selbst etwas verwirrt zu sein ob der vielen verschiedenen Studienrichtungen und Prüfungsmodi :)
kA - wenn du es schon gemacht hast (im Rahmen von Jus), geht es vielleicht - da musst du aber in der Verordnung nachsehen. Ich weiß, dass es sich ein paar Dissertanten haben anrechnen lassen, also gehts wahrscheinlich. Mein Problem ist nur, dass ich Rechtsinformatik im Rahmen von WiRe machen muss, weil ich sozusagen kein anderes Studium mehr zur Verfügung habe, wofür ich es machen könnte um es dann anrechnen zu lassen.Zitat:
Zitat von mh
Nun, also wenn du im "News for Jus" fürs SS05 beim Diplomstudium "Wirtschaftsrecht" bei den gebundenen Wahlfächern schaust (§6 (2)), wirst du auf Seite 90 den Kurs "Internetrecht" finden (S. 90 oben).
Genau diesen Kurs habe ich bereits absolviert. Da gibt's keine mündliche Prüfung - warum sollte ich den Kurs jetzt noch einmal machen müssen?
Leider hab ich das News for Jus nicht - jedenfalls wird im Studienplan für WiRe eine mündliche Prüfung verlangt (wie für alle anderen Fächer auch). Ich hab dich vorher falsch verstanden, ich dachte du meinst mit "Anrechnen" von einem anderen Studium (Jus-Diplom oder -Doktorat) auf WiRe. Das geht nämlich (z.B. wenn man einen Seminarschein aus "Rechtsinformatik" im Rahmen des Dr.-Studiums gemacht hat).
Entschuldige. Gibt wohl doch noch ein Missverständnis, weil ich mich nicht ganz klar ausgedrückt habe:
Ich habe diese "Internet-Recht"-Prüfung vor 2 Semestern für Jus gemacht. Gibt es dabei dann Probleme fürs Anrechnen auf Wirtschaftsrecht?
also ich denke, dass es in dem Fall keine Probleme gibt, aber frag doch zur Sicherheit im Prüfungsamt nach. Nur die Leute, die Rechtsinformatik gleich für WiRe machen (ohne vorher irgendwas gemacht zu haben, das man dafür anrechnen lassen könnte wie deinen Kurs zum Beispiel), müssen eine mündliche Prüfung ablegen (da im Studienplan verlangt).