hat jemand die klausur vom juli durchgerechnet ??? ... der evtl. auch die ergebnisse posten könnte :))) ?
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hat jemand die klausur vom juli durchgerechnet ??? ... der evtl. auch die ergebnisse posten könnte :))) ?
Kann jemand Aufgabe 4 bei der FP vom 15.07.11 ??? :(
bitte um hilfe
aufgabe 4, 15.07.11
hier musst du einmal vom werkvertrag runter auf netto rechnen und einmal vom echten DV runter auf netto - dann vergleichen aber auch die nicht monetären aspekte miteinbeziehen und darauf eine empfehlung abgeben.
werkvertrag: 60000-BAP 12% - GSVG -ESTG + BAP 12% = netto
echtes DV: 65000 (=131,3% LNK, DGA) - LNK - DGA = 100 % - DNA = betrag vor Estg/14*12 - estg
betrag vor estg/14 * 2 - 620 FB = bmgl für 6 % --> 6 % von den SZ ausrechenen
danach
Betrag vor ESTG - ESTG vom lfd bezug (12M) und - 6 % von den SZ = netto
dann hast eine moneätre differenz zwischen den beiden netto bezügen und noch die anderen unterschiede wie urlaubsanspruch, arbeitslosenversicherung und anderes schniggschnagg
je nachdem was der Person wichtiger ist, etwas mehr geld oder andere sicherheiten gibst eine empfehlung für werkvertrag oder echtes DV
die rechnungen sehen etwas kompliziert aus aber wenn dir das schön aufschreibst dann ist das ziemlich offensichtlich
lg
:) oh mein gott ... "kompliziert" triffts ziemlich gut ;)
ist beim werkvertrag bei der GSVG mit der höchstbeitragsgrundlage zu rechnen - also 58.800,- oder von den 52.800,- (60.000 - 12 % BAP) ??????
danke!
ich kanns dir jetzt nich 100% garantieren, aber was für die anderen der investitionsfreibetrag ist, ist für die anderen die ausgabenpauschale und für echte dv das 13. und 14. gehalt --> das hat der gesetzgeber so definiert, das alle eine begünstigung haben und die halbwegs äquivalent sind. Und beim Investitionsfreibetrag hat die SV gesagt, dass er sowohl die estg - bmgl als auch die SV - BMGL vermindert. Deshalb sollte auch die Ausgabenpauschale weil sie den gleichen zweck erfüllt meiner meinung nach auch die SV - BMGL vermindern.
lg
Wär jemand bitte so nett und würde mir diese SV-Zettel mailen?!
Und für eine Tabelle mit den ESt-Sätzen und Formeln wär ich auch sehr dankbar...
csak5969@uibk.ac.at
Wir haben bei der PS-Klausur die notwendigen Steuersätze, etc. mit ausgeteilt bekommen und ich kann einfach keine ordentliche Aufstellung von dem Zeug in den Unterlagen finden!
Vielen Dank im Voraus!
LG
würde mich auch sehr über diese zettel freuen.
csag9400@uibk.ac.at
danke
Wär jemand bitte so nett, mir bei nachfolgenden Fragen zu helfen...
2a) (FP vom 10.06.10)
Ein Unternehmer schafft einen Laptop an, den er zu 30% für sein Unter-nehmen nutzt. Die restlichen 70% wird das Gerät durch seine Kinder ge-nutzt. Die Anschaffungskosten betragen € 1.000 + € 200 USt.
überwiegend private Nutzung --> notwendiges Privatvermögen
Möglichkeit für §5.1-Ermittler --> gewillkürtes Betriebsvermögen
ansonsten betriebliche Nutzungseinlage von 30% (inkl. VSt-Abzug?!)
AfA der Nutzungseinlage wirkt sich in der GuV gewinnmindernd auf das EGT
2b) (FP vom 10.06.10)
Eine Unternehmerin hat im Jahr 2008 eine Wohnung angeschafft. Der Kaufpreis betrug € 200.000, davon entfallen 20% auf den Grundanteil. Die Renovierungskosten betrugen € 24.000 inkl. USt. 2008 bis 2009 wurde die Wohnung als Dienstwohnung des Geschäftsführers genutzt. Seit Anfang 2010 wird die Wohnung ausschließlich von der Tochter der Unternehmerin genutzt. Der Verkehrswert wird zu diesem Zeitpunkt auf € 250.000 ge-schätzt.
AK + Renovierung (netto) = 220.000,-
2008-2009 --> notwendiges Betriebsvermögen
2010 --> notwendiges Privatvermögen
§5.1-Ermittler --> Aufdeckung der Stillen Reserve von 30.000 und entsprechende Versteuerung
§4.1-Ermittler --> Wertänderungen von GuB bleiben unbeachtet --> keine Versteuerung der Stillen Reserve
Kämen meine Antworten ungefähr hin oder bin ich gänzlich neben der Spur?! :-D
3) (FP vom 10.06.10)
Eine Unternehmerin beendet die Tätigkeit und stellt aus diesem Anlass die Ge-winnermittlung von § 4 Abs 3 auf § 4 Abs 1 EStG um. Aus der Bilanz zum Wech-selstichtag sind folgende Positionen ersichtlich ....
Die geleisteten Anzahlungen beziehen sich auf eine Anzahlung für eine Anlage, die wegen der Unternehmensbeendigung doch nicht mehr angeschafft werden soll. Die Anzahlung wird daher zurückgezahlt werden.
Kann es sein, dass sich in der Angabe ein Fehler eingeschlichen hat und es heißen sollte: "von §4.1 auf §4.3"?
In den Bilanzposisionen taucht nämlich ein Posten Rückstellungen auf...E/A-Rechner dürfen doch gar keine Rückstellungen bilden, oder?
Danke im Voraus!
LG
hat jemand zufällig bsp 4) von der FP vom 10.06.2010 gerechnet?
Eine Arbeitnehmerin verursacht im Unternehmen Kosten in Höhe von € 120.000. Ermitteln Sie das Nettoeinkommen der Arbeitnehmerin.
Ich komme auf ein Netto-Jahreseinkommen von 47.676,40.
Kommt das ungefähr hin?
Gesamtbelastung Unternehmen: 120.000,-
- SV-DGA: 26.196,-
- LNK: 9.528,-
- MVK: 1.836,-
- SV-DNA: 14.896,91
- LSt (exkl. SZ): 19.324,95
- LSt (6% der SZ - 620,- FB) 541.74
Nettoeinkommen: 47.676,40
Mir kommt das Ergebnis etwas hoch vor...hab ich was falsch gemacht?! :-D
EDIT:
Achja, reicht es i.d.F. aus, wenn man als Annahmen hinschreibt...
* "echter Dienstnehmer" nach ASVG
* Angestellter
* Keine außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträge, Absatzbeträge?