Naja, du kannst sie dir halt unten in der Studia dann kopieren. Für Wirtschaftsprüfung gibts auch einen Ordner!
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Naja, du kannst sie dir halt unten in der Studia dann kopieren. Für Wirtschaftsprüfung gibts auch einen Ordner!
Leider hab ich niemanden von euch gefunden! Falls noch jemand kommen sollte, ich bin zwischen HS1 und HS2!
Sollen wir morgen nochmal einen versuch starten? Vielleicht treffen wir uns dann gleich zwischen HS 1 und 2 bei den großen tischen! dann ists leichter!
Ansonsten könntet ihr mir eure tel nr per mail schicken: csag9305@student.uibk.ac.at
Auf ein gutes gelingen! :D
Lg
Hey,
ich wollte mal fragen, welche Ergebnisse ihr bei der Klausur vom 16.02.2011 bei der Aufgabe 1 habt...
Muss man bei der Beteiligung die Anteile für 2010 dann raus rechnen? Also muss man dann nur 9000 (36000/12*3) besteuern?!
Und zieht man die FK Zinsen von der Gutschriften (die durch Beteiligungen entstehen) dann ab? (Bezieht man dann die 20000 in die Bemessungsgrundlage mit ein oder nur die 15000 (20000-5000)???
LG
Ich bin der Ansicht, dass nicht aliquotiert werden muss. Dh der gesamte Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 09/10 in der Jahressteuererklärung 2010 erfasst wird. Der Gewinn, der auf das Jahr 09 entfällt kann nämlich (unternehmensrechtlich) auch erst mit dem Ende des Geschäftsjahres - also am 31.3.2010 - festgestellt werden. Und nachdem ein Gewinn unternehmensrechtlich festgestellt werden muss, um steuerrechtlich schlagend zu werden müsste sonst die Steuererklärung 09 rückwirkend geändert werden, würde nur der Anteil von 2010 erfasst.
Somit wird der Restgewinn 09 und die ersten 3 Monate aus 2010 erklärt, während im Jahr 2011 wiederum die restlichen Monate 2010 und die ersten 3 Monate 2011 erklärt werden. Uswusf...
Die FK-Zinsen von 2010 bringt man dann ganz normal in Abzug und hat somit EK von 24.000.
Wie gesagt, meine Ansicht und ohne Gewähr...
Super, vielen Dank für deine Antwort!
Hallo,
@katharina: ja ich hätte aus auch wie schon oben erklärt abgezogen und nur mehr die 24.000,- als EK genommen.
Andere Frage: wenn ich den DSS ermittle, berücksichtige ich die Zinserträge vor oder nach KEST, denn beim Pummerer in der Lösung (Aufgabe 2.3) rechnet er das nach KEST!!!
kann das überhaupt stimmen oder ist vl die Lösung nicht richtig? weiß das jemand zufällig ob die Lösung 2.3 stimmt?
Hey, also ich glaube, dass du die KESt schon noch berücksichtigst. In seinem Skript steht, dass sich der DSS ergibt, wenn man "den Steuerbetrag durch die Bemessungsgrundlage dividiert" - ich denke, dass die KESt da auch mit gemeint ist...
Aber ich hätte auch noch eine Frage ;)
Wie kommt man denn bei den Klausuraufgaben zum Rechtsformvergleich auf das EGT, bei dem sich beim Einzelunternehmen und bei einer GmbH die gleiche Ertragsbesteuerung ergibt??? Geht das über den DSS? Aber wie kommt man denn darauf?
hey leute, hätte da mal eine kurze Frage:
Muss ich bei der Berechnung der KSt im Bezug auf verdeckte Gewinnausschüttung den fremdüblichen Wert ansetzen oder den wirklichen?
Oder muss man die Bemessungsgrundlage erst bei einer Betriebsprüfung auf den "richtigen" Wert setzen?
danke
du rechnest einfach beides. 1 x mit vGA und 1 x fremdüblich.
Da sich bei der Ausschüttung einer GmbH ein DSS von 43,75 % ergibt, muss man "nur" das EGT finden, wo bei Regelbesteuerung genau dieser Prozentsatz erreicht wird. Im Excel geht das natürlich am schnellsten und es spuckt ein EGT von 156.240 aus.
Vielleicht hat ja ein mathematisch Begabter einen Lösungsvorschlag wie es ohne Ausprobieren auszurechnen ist.