Hallo,
war jemand regelmäßig in der Vorlesung und würde seine Mitschriften zur Verfügung stellen?
Ich selbst war nicht oft, da ich arbeiten musste!
Vielen Dank :-)
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Hallo,
war jemand regelmäßig in der Vorlesung und würde seine Mitschriften zur Verfügung stellen?
Ich selbst war nicht oft, da ich arbeiten musste!
Vielen Dank :-)
hallo,
ich hab eine frage bezüglich des fallprüfungsschemas. im buch vom schröder geht es los mit anwendungsbereich:
a) sachlich
b) persönlich
c) keine ausnahme
d) keine lex specialis
Beim sachlichen anwendungsbereich muss ich zunächst den grenzüberschreitenden bezug darstellen oder? zählt dann dazu auch welche GF betroffen ist oder gehört das zum persönlichen Anwendungbereich?
Beim persönlichen anwendungsbereich würde ich dann Ware oder Arbeitnehmer etc. definieren und dann darstellen wer begünstigt ist und wer verpflichtet ist?
stimmt das so? werd aus dem buch nicht schlau was bei a) und b) genau gefordert ist....
Danke für eure hilfe
Ich mach des so wie wir es in der Übung gemacht haben! Mit dem Prüfungsschema aus dem Buch komm ich nicht zurecht! Wird ja wohl auch richtig sein!?
zum kapitalverkehr. wie würdet ihr den beim persönlichen anwendungsbereich definieren? hab keine definition dazu gefunden.
beim sachlichen anwendungsbereich müsste ja stimmen das es sich um einen grenzüberschreitenden bezug innerhalb der ms oder zwischen einem ms und einem drittstaat handelt. staatsbürgerschaft spielt dort schliesslich keine rolle. was meint ihr?
verpflichteter ist dann der MS oder die Privatperson und Bgünstigter ist glaub ich wie bei der Warenverkehrsfreiheit das Kapital selbst, oder?
In der KLausur vom februar 2012 ist ein fall bei dems keine grenzueberschreitung gibt( Italienischer Statsangehoeriger in Italien, was mit LAdenoeffnungszeiten) ! Ich weiss gar nicht was ich da pruefen soll, ich dachte der fall in der klausur bezieht sich immer auf eine grundfreiheit?? Kann mir jemand weiterhelfen?
@ludwig760: sachlicher anwb>>grenzueberschreitung zischen zwei MS , pers. anwb> eu-buerger, natuerliche person, eu-ware etc. . Bei Massmahme wuerd ich erst auf verpflichtete und beguenstigte eingehn und welche grundfreiheit betroffen ist kommt als allerserstes.
das hab ich in der übung gefragt, meiner meinung nach eine frechheit der fall. angeblich ist der so zu lösen, dass man annimmt irgendwelche österreicher würden als passive dienstleistungsempfänger die grenze überschreiten am sonntag um in den genuss von dem einkaufszentrum zu kommen.. wie man darauf in der klausur kommen soll ist mir ein rätsel! also im zweifelsfall einfach das schema runterrasseln und irgendwas bei den haaren herbeiziehen..
Wenn die Kapitalverkehrsfreiheit so selten zur Prüfung kommt, frage ich mich wirklich, wieso er genau diese für die letzte Stunde ausgewählt hat und dabei explizit aufgelistet, was alles darunter fällt, dass sie auch für Drittstaaten gilt, etc.
P.S.: Weiß jetzt nicht, ob das schon erwähnt wurde, aber Nichtigkeitsverfahren und Vorabentscheidungsverfahren kommen auch nicht theoretisch. Rechtsschutz ist für ihn auch kein wichtiges Thema (obwohl es in den PS scheints durchgemacht wurde).
Kann mir jemand sagen, ob ich auf den Post-its im Kodex auch die jeweilige Artikel-Nummer draufschreiben kann??