Alles klar, dann bin ich mal auf euer Feedback gespannt. ;)
Druckbare Version
Hey, ich werd's heut leider ned schaffen, mit an die SoWi zu kommen. Das geht sich zeitlich bei mir leider ned aus. Könnt ihr mir vielleicht ein kurzes Feedback nachher geben, welche Aufgaben ihr durchgerechnet habt? :) Ich würde dann meine Lösungen posten und wir können vergleichen, ob wir dieselben Lösungen/Lösungswege habe?!? ;)
LG
Hallo zusammen,
ich bin gerade noch einmal die Aufgaben aus der VO durchgegangen und da ist mir aufgefallen, dass es da eine (kleine) Diskrepanz vom Excell zum Skript (Steuerlehre 1, Seite 59) gibt. Nun bin ich doch ein kleinwenig verwirrt und hoffe, dass mir wer bitte kurz weiter helfen kann. :)
Angabe: Gewinn = 100.000, Investitionen = 50.000
Berechnung lt. Skrippt:
Gewinnfreibetrag: 3.900 + 6.500 = 10.400
Grundfreibetrag = 3.900 ((max.) 30.000 Gewinn * 0,13)
invest. Gewinnfreibetrag = 6.500 (50.000 (=Investition) * 0,13)
Berechnung lt. Excel (-> siehe Unterlagen Olat):
Gewinnfreibetrag: 3.900 + 9.100 = 13.000
Grundfreibetrag = 3.900 ((max.) 30.000 Gewinn * 0,13)
Erhöhung Freibetrag wg. Investitionen = 9.100
[Prof. Pummerer hat im Excel diese Formel zur Berechnung verwendet: =MAX(MIN((B4-30000)*0,13;B5;100000-B12);0)]
Da es somit 2 völlig unterschiedliche Ergebnisse gibt und diese Thematik für die Beispiele Rechtsformvergleich sowie ESt-Berechnung von relevanz ist, wäre es toll, wenn mir wer von euch kurz ein(e) Erklärung/Statement geben könnte, welche Lösung nun von beiden richtig ist. ;)
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
jublu
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei die GP vom Feb 2013 durchzurechnen und da ist mir bei dem ersten Beispiel (Einkommenssteuer Beispiel) folgende Frage aufgetaucht:
Bei der KESt-Variante (ergo Variante, ohne Veranlagung) wird die KESt ja seperat aufgeführt. Also alles normal zusammen gerechnet (außer EK aus Kapitalvermögen) und davon die Steuer lt. Tarif berechnet (inkl. DSS). Anschließend vom EK aus Kapitalvermögen die KESt bestimmt und am Schluss alles zu einem Nettoergebnis zusammen gefasst (inkl. DSS welcher die KESt mit enthält).
Meine Frage hierzu ist, wie läuft das mit den privaten Grundstücksveräußerungen (§30 iVm §§30 a-c) in dem Fall? Lt. EStG unterliegen diese ja genauso wie §27a dem besonderen Steuersatz von 25% (-> Regelbesteuerung mal ausgenommen). Müssen die EK aus priv. Grundstücksveräußerungen also auch wie die EK nach §27a seperat aufgeführt werden???
Kennt sich da wer aus und kann mir da weiterhelfen??? Wäre super, denn ich steh gerade einwenig auf dem Schlauch. :-/
Hallo zusammen,
kurze Verständnisfrage von meiner Seite:
Verlustausgleich bedeutet, dass ich einen Verlust im selben Jahr innerbetrieblich, horizontal oder vertikal ausgleichen kann, mit einem Gewinn. Korrekt?
Eine Verlustverrechnung (max 75% der EK) kann ich erst durchführen, sobald ich das EGT habe (bzw. sobald ich vom EGT den Grundfreibetrag und ggf. den inverst. Freibetrag abgezogen und eine Zwischensumme gebildet habe, mit der ich dann die Verlustverrechnung durchführen kann). Korrekt?
Bitte um Antworten :-D
lg jublu