ich hab da die 4,00€, da dies der momentane wiederbeschaffungspreis ist.
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ich hab da die 4,00€, da dies der momentane wiederbeschaffungspreis ist.
hab da 3€, weil es die opportunitätskosten sind..(?)
Ich habe 3 als Lösung. Aber auch nur geraten. Weil wenn ich den Auftrag nicht annehme kann ich es auch nur für max. 3 verkaufen !?!?
Was habt ihr beim Stufenleiterverfahren- als erst wird doch die Kantine verteilt? Dann wären 237.550 und 5.700 richtig??
Ja ich habe auch 3€ pro Stück, denn wenn der Auftrag nicht wäre, dann könnte ich es auch nur um 3 verkaufen (so zumindest die Begründung in einem früheren Beispiel aus alten Klausuren bzw. aus den Folien, ich weiß es nicht mehr genau.)
Beim Stufenleiterverfahren habe ich auch zuerst die Kantine verteilt und komme auf die gleichen Ergebnisse :)
klar stimmen die 3300... scheis fehler
Schon.. aber (soweit ich mich an die Angabe erinnern kann) ist genug vom Altmaterial (für den gesamten Auftrag) auf Lager - daher muss - wenn der Auftrag angenommen wird - kein zusätzliches Material beschafft werden, wodurch der WBW irrelevant wird.. daher sollten eigentlich schon die 3 € stimmen.
aber kann mich natürlich auch täuschen ^^
Weiß zufälligerweise jemand wie lange die im Schnitte für die Korrektur brauchen?
Meiner Meinung nach wird aber immer mit dem aktuellen Tagessatz gerechnet (Ist das gleiche wie der WBW).
Das andere wären die Opportunitätskosten, was aber hier nicht gefragt ist.*
Wie gesagt, hab mir lange den Kopf zebrochen und bin dann auf den 4 EURO gelandet. - Sehen wir ja dann was richtig ist. :)
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"Zur Substanzerhaltung orientiert man sich bei der Bewertung verbrauchter oder in Anspruch genommener Kostengüter an deren Wiederbeschaffungskosten. Insbesondere gilt dies für die Bemessung der kalkulatorischen Abschreibungen sowie im Rahmen von Nachkalkulationen für die Bewertung des Materialverbrauchs."