noch ein beitrag, der vielleicht zur allgemeinen verunsicherung hilft :-) im buch steht folgender satz:
die von den ausländern im inland erzielten einnahmen müssen vom bip abgezogen werden. umgekehrt gilt: im ausland erzeilte einnahmen durch innländer müssen zum bip dazu gerechnet werden.
tja und die eberharter hat das gegenteil gesagt. beim fohler in seinen leitfäden steht auch: ob chinesin, ob schwedin, oder italienerin ... ob inländerin, oder ausländerin, jedefrau, die in diesem raum tätig (produktiv) wird, trägt zum bip bei!
also dh: buch sagt: lösung A bip usa
eberharter + fohler sagen: lösung c bip österreich
was stimmt jetzt?