das ist falschZitat:
Zitat von csae2046
s.91 (neues buch):
beachten sie, das die dividendenzahlungen eines unternehmens an seine aktionäre keinen aufwand darstellen und damit nicht in der guv dargestellt werden.
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das ist falschZitat:
Zitat von csae2046
s.91 (neues buch):
beachten sie, das die dividendenzahlungen eines unternehmens an seine aktionäre keinen aufwand darstellen und damit nicht in der guv dargestellt werden.
Dividendenzahlungen werden überhaupt nicht in der GuV ausgewiesen.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter/Aktionäre
an Kassa
lg Berni
anstelle von Kassa wird natürlich eher Bank stehen
Auf Seite 96 steht, daß Dividendenzahlungen eines Unternehmens an seine Aktionäre keinen Aufwand darstellen und damit nicht in der GuV ausgewiesen werden dürfen. Schönen Abend noch!
ups, da war jemand schneller als ich :-)
prima, das war pronto - :respekt:
Ich hätte noch eine kurze Frage!
Auf der Seite 99 (Arbeitsbuch); Beispiel 1 Eigekapital/Gewinnverwendung bei Kapitalgesellschaften
Wie kommt man auf die (60) bei der Dotierung der Gewinnrücklage?
hi,
ich weiss nicht ob das jetzt so korrekt ist wie ichs mir denke aber:
Der Jahresüberschuss beträgt 80 - der Gewinnvortrag beträgt 10 (=90) und es soll eine Dividende von 30 ausgeschüttet werden, so muss folglich doch 90 - 30 als Gewinnrücklagen (in diesem Bsp.) vorgesehen sein, oder?
ciao
:thx: