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Ich kann leider für nichts garantieren, aber ich habe die Fragen mit Hilfe des Buches und der Folien beantwortet:
1.
Tatbestand -> nicht unterstrichen, Rechtsfolge -> unterstrichen
a) Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten; ersetzt ihm den entgangenen oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst, und bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld.
4.
a) Besitz an unkörperlichen Sachen/Rechten
b) In den Besitz kommt man durch den Gebrauch derselben im eigenen Namen.
c) §311f ABGB
5.
Wüsste ich auch gern -> ich muss an das Kind denken, das auf den Teppich erbrochen hat, ich glaube, dass es sich um die gleichen Folgen handelt, aber ich kann den Fall nicht mehr finden. Vielleicht hat irgendjemand eine Idee?
6.
Auto wurde geliehen -> Mangelnde Sorgfalt und widerrechtlicher Gebrauch -> daher Haftung -> B muss Schaden tragen, da er sein Rechte (die angemachte Route) überschritten hat (ist eigentlich Stoff vom PS!!!)
7.
Persönlichkeitsrechte: Summe aller Rechte, welche dem Schutz der natürlichen Person dienen (z.B. §16 ABGB). Sie sind absolute Rechte und wirken gegen jedermann.
Grundrechte: Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, die verfassungsrechtlich garantiert sind.
9.
a) Eigentumsvorbehalt (dingliche Sicherheit): verkaufte und bereits übergebene Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers
b) Ja, bei Konkurs des Verkäufers wird die Sache, sofern die Leistung korrekt erbracht wurde, auch geschützt -> er kann eine Widerspruchsklage einreichen
c) Käufer ist schon Rechtsbesitzer (hat also Gebrauchsrecht), aber nur Sachinhaber.
10.
a.) hängt davon ab
- wenn Zweitkäufer und Verkäufer arglistig gehandelt haben, hat er Anspruch auf Naturalersatz, d.h. dass ihm die Ware erstattet wird
- wenn sie nicht arglistig gehandelt haben (darunter fällt auch, dass der Zweitkäufer vom Verkauf gewusst hat), dann hat er Recht auf Ersatz bzw. Schadenersatz
b.) §430: bei beweglichen Sachen entscheidet die frühere Übergabe, d.h. der Teppich gehört dem Zweitkäufer
c.) Titel & Modus
d.) schlechter, er hätte Anspruch auf (Schaden-)Ersatz
e.) nein, sofern man davon ausgeht, dass der Kauf nicht arglistig war
f.) §430 Doppelverkauf
12.
Verstreicht die Frist ungenützt, erlischt die Offerte von selbst, also ohne weiteres Zutun -> anderenfalls kommt der Vertrag mit Zugang beim Offertsteller zustande
-> Schweigen gilt grundsätzlich als Ablehnung (nur wenige Ausnahmen als Zustimmung)
13.
Hmm, bin mir nicht sicher:
a.) die Ware gehört noch nicht dem Kunden -> er hatte noch nicht einmal einen Antrag darauf gestellt
b.) die Vorlage der Ware an der Kassa (Antrag) und das Preis-Eintippen (Annahme) erwirken einen Vertragsschluss -> Ware ist Eigentum der Person -> es würde sich also um Diebstahl handeln (?)
16.
Wozu dient die Koventionalstrafe in der Praxis? Ist sie verschuldensabhängig?
Pünktliche Einhaltung des Vertrages -> Sie setzt Schulden voraus
Es fehlen noch 5, 8, 11 und 17 bei den restlichen Fragen handelt es sich bereits um Fragen aus dem PS.
Ich hätte noch einige unklare Fragen, vielleicht ist jemand so lieb und könnte sie beantworten:
WS, 02.Mär.2004, Frage 5
Um unkontrollierbare Konkurrenz unter Arbeiter zu verhindern, wird die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern durch Quoten begrenzt. Dies ist im Ausländerbeschäftigungsgesetzt geregelt. Um die Regelungen dieses Gesetztes zu unterlaufen, gründeten findige Bauunternehmer eine Installations-GesmbH und werben ohne Kontrolle durch das Gesetz polnische Bauarbeiter an und gliedern sie in ihre GesmbH als „Gesellschafter“ ein, zahlen ihnen keine Löhne, sondern „monatliche Vorauszahlungen auf den anteiligen Jahresgewinn“ und ersparen sich dadurch nicht nur die Arbeitsgenehmigung, sondern auch die Sozialausgaben...
Was glauben Sie, nach welcher (privatrechtlichen) Norm können solche Gesellschaften bekämpft werden?
SS, 22.Jun. 2004, Frage 3
Ist „Eine Komposition der Rolling Stones“ wirklich eine unkörperliche Sache?? -> laut Definition sind unkörperliche Sachen nur Rechte und Forderungen!?
SS, 05.Okt.2004, Frage 6
Frau A, geb. 1952, erleidet 1993 einen Schlaganfall. Folgen: halbseitige Lähmung rechts, Frau A ist auf den Rollstuhl angewiesen und weist Hirnleistungsdefizite auf. Frau A wird, da keine Angehörigen vorhanden sind, zunächst in ein Heim untergebracht. Die Anregung einen Sachwalter zu bestellen erfolgt durch die Heimleitung. Zunächst wird ein einstweiliger Sachwalter für das Bestellungsverfahren, dringende Angelegenheiten, die Lösung des Wohnungsproblems und – erforderlichenfalls – für Heimunterbringung und Verwaltung des Krankengeldes bestellt. Mit Beschluss vom 26.7.1995 wird ein endgültiger Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt.
Was ist hier die eigentliche Frage???
SS, 05.Okt.2004, Frage 9
Was bedeutet „wirklich Übergabe“? Wo spielt sie eine Rolle?
Danke!!
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WS, 18.Jän.2005, Gruppe B, Frage 1
Emil ist 6 Jahre alt und hochbegabt. Tante Erna schenkt ihm zum Schulanfang 200€. Emil möchte sich sofort ein Mikroskop um 350€ kaufen. Tante Tini legt noch die restlichen 150€ drauf.
C.) Wie liegt der Fall, wenn Emil das Gerät von Tante Erna geschenkt bekam und es nun gegen ein Computerprogramm eintauschen möchte?
WS, 18.Jän.2005, Gruppe B, Frage 8
WS, 18.Jän.2005, Gruppe B, Frage 10
WS, 18.Jän,2005, Gruppe A, Frage 8
Die 17-Jährige Schülerin Susanne geht zum Friseur, um sich bei ihren hüftlangen Haaren die Spitzen etwas kürzen zu lassen. Der Friseur ist ganz angetan von ihrer Haarpracht und will die Haare zur Herstellung einer Perücke kaufen. Susanne lehnt aber ab. Der Friseur ist verärgert und kürzt ihr – auch um vielleicht doch noch zu seinen Haaren zu kommen. die Haare bis auf einen Bubikopf.
a.) Was kann Susanne tun?
b.) In welchem Recht ist sie verletzt?
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@VinterNoll
also: SS Juni 04 Frage 3, ja tatsächlich die Komposition vo den Stones ist auch eine unkörperliche Sache (wurde mir 3x bestätigt)
SS Okt 2004 Frage 6, meiner Interpretation nach ist hier die Frage nach der Zulässigkeit; und ja es ist zulässig da keine Fam.Mitglieder vorhanden sind und A durch Hirnleistungsdefizit einen Schaden verursachen könnte (Geschäftsunfühigkeit).... hoffe das stimmt so
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Hallo! Seid ihr morgen auf da Uni bzw. gibts eine Möglichkeit, dass ihr mir die aktuellsten Klausuren schicken könntet? Hab leider nur bis 2004!
Schönen Abend noch!
LG Nella
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hier im forum unter Klausuren 1.Absch. gibt es auch min. 1 vom WS 04/05
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ad Computerprogramm:
Da Emil ein Kind ist und somit nicht geschäftsfähig ist, bräuchte er auch für den Tausch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, da der Tausch mit Herausgabe des Mikrokops verbunden ist!
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Hätte noch eine Frage:
Das Eigentum an einer Liegenschaft wird erworben:
R - durch Eintragung ins Grundbuch, aber nur bei gültigem Kaufvertrag
F - jedenfalls durch Eintragung ins Grundbuch, auch bei ungültigem Kaufvertrag
F - mit bloßer (mündlicher) Einigung über Kaufpreis und Gegenstand
R - mit Eintragung ins Grundbuch und gleichzeitiger (über einen Treuhänder) Bezahlung des Kaufpreises
F - mit Einlangen des Grundbuchsgesuches beim Grundbuchsgericht
F - nur durch reale (körperliche) Übergabe der Liegenschaft
Stimmt das so?
Danke :D
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glaub schon! bei ungültigem KV brauch ich dann einen gutglaubens Erwerb?! oder is der nur bei beweglichen sachen anwendbar?
mfg seFred
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Gutglaubenserwerb ist nur bei beweglichen Sachen anwendbar!
Bist du dir beim Treuhänder so sicher? Bezahlung muss doch nicht gleichzeitig sein, oder? :book:
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Trotzdem... wenn die Eintragung ins Grundbuch und die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt, dann wird das Eigentum doch auch übertragen (obwohl die Bezahlung natürlich nicht Voraussetzung ist)?
Meinst du nicht?