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Zitat von csae7020
man kann sich Recht 1 oder 2 für die Einführung in Jus anrechnen, allerdings habe ich das zu spät erfahren. Für den umgekehrten Weg braucht man Bürgerliches Recht (R I) und Arbeits- oder Handelsrecht für Recht II. Ich trete im Oktober in Handelsrecht an und lasse es mir dann für IWW anrechnen.
recht1 kann man sich ja auch für einen übungsschein in bürgerlich-recht anrechnen lassen.
wie läuft das ab, wenn ich mir recht1 und recht2 als einführung anrechnen lass...? kann ich mir dann recht1 trotzdem auch noch als übungsschein für bürgerlich anrechnen lassen oder ist das dann sozusagen "verbraucht"?