Als gewerbetreibender kann man immer Ust abziehen wenn es für die eigne Firma verwendet wird bis auf ein bar ausnahmen.(wenmn mich nicht alles täuscht z.b. ein PKW)
die Vst wird ja abgezogen dann kann man nur den Rest abschreiben
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Als gewerbetreibender kann man immer Ust abziehen wenn es für die eigne Firma verwendet wird bis auf ein bar ausnahmen.(wenmn mich nicht alles täuscht z.b. ein PKW)
die Vst wird ja abgezogen dann kann man nur den Rest abschreiben
...also beim konkreten Bsp der Autoabschreibung: unterschidl. Nutzungsdauer HR und SR - nimmt man den Nettobetrag?
Normalerweise ist man immer vorsteuerabzugsberechtigt, außer bei PKWs. (ich glaub, auch bei Händis gibts eine Sonderregelung, müsst ich jetzt aber nachschauen).
Deshalb wird die Vorsteuer zum Aufwand (wenn im selben Jahr abziehbar) oder zum Anlagevermögen (wenn länger als ein Jahr genutzt), weshalb man dann vom Betrag inkl. Vst. die Abschreibungen vornimmt (handelsrechtlich).
Steuerrechtlich ist das ganze ein wenig komplizierter: In Österreich sind max. 34.000 Teuro Anschaffungswert steuerlich abzugsfähig, und von diesem Betrag schreibt man ab (bzw. schliesst in der Mehr-Weniger-Rechnung den zuviel eingebuchten Aufwand für Abschreibungen wieder aus = Luxustangente)
Die laufenden Ausgaben (Benzin, Versicherung usw.) werden in einen wertabhängigen und in einen wertunabhängigen Teil aufgeteilt.: Der wertabhängige (z. B. Versicherung) muss im gleichen Prozentsatz wie oben gekürzt werden, der wertunabhängige könnte eigentlich voll als Aufwand gelten. Ich schreibe könnte, weil man noch berücksichtigen muss, ob der PKW für private Zwecke genutzt wurde: Dann sind die Spesen anteilsmäßig wiederum nicht abziehbar, denn die privaten Aufwendungen haben ja mit den betrieblichen nix zu tun.
Diese Regelungen gelten für PKW. Es gibt aber auch Fahrzeuge, bei denen sowohl die Vorsteuer voll abziehbar ist, als auch die vollen Anschaffungskosten abgeschrieben werden dürfen (z. B. Lastwagen, Busse, usw.) Dann gibt es da noch so einen Grenzbereich, das sind die mehrsitzigen PKW (z. B. Renault Espace oder Mercedes Vito oder so ähnlich), bei denen der österreichischen Gesetzgeber genau eine Liste herausgegeben hat, welches er als Firmenauto=Vorsteuer abziehbar betrachtet. (Deshalb auch immer wieder der Hinweis in der Werbung: Vorsteuer abziehbar. )
Verwirrend, gell? :lol: Wenn Du darauf bestehst, Dich damit quälen zu wollen, schick ich Dir ein Excel-Beispiel, wo Du's nachrechnen kannst. :wink:
Auf jeden Fall: Es gibt Gesetze über die Vorsteuer, und es gibt das Steuerrecht. Diese beiden haben miteinander nix zu tun (ok, fast nix): Wenn im Vorsteuergesetz steht, dass die Vorsteuer abzugsfähig ist, heißt das noch lange nicht, dass auch der Aufwand im Steuerrecht abzugsfähig ist, sondern man muss da erst mal nachsehen, wie es dort geregelt ist!!!
LG
Miky