Ist zwar schon etwas her. aber mir fehlt jz noch bürgerliches recht. kann ich jetzt arbeitsrecht machen oder nicht?
Druckbare Version
Ist zwar schon etwas her. aber mir fehlt jz noch bürgerliches recht. kann ich jetzt arbeitsrecht machen oder nicht?
Nein, weil Bürgerliches Recht unter § 4 Abs 1 Z 1-4 fällt.