So ein ähnliches Beispiel ist im Skript auch drinnen, habs von da abgeleitet..Zitat:
Zitat von Namsuoires
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So ein ähnliches Beispiel ist im Skript auch drinnen, habs von da abgeleitet..Zitat:
Zitat von Namsuoires
Hätte ein paar Fragen zur Konsolidierung bei alten Klausuren:
Angabe Bilanz erstes Jahr:
MU: Forderungen verb. Unternhemen 90
TU: Verbindlichkeiten verb Unternehmen 110
Konsolidierung:
Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 110
an Forderungen verb. Unternehmen 90 und Rücklagen 20
Angabe Folgejahr:
MU: Forderungen verb. Unternehmen 70
TU: Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 80
Konsolidierung:
VB verb Unternehemn 80 an FO verb Unternehmen 70 + Gewinnrücklagen 10
Muss ich die Gewinnrücklagen vom Vorjahr von 20 auch konsolidieren und an was?
2)
Folgejahr: Wie muss ich mit einer Grundstücksabwertung umgehen?
3)
Folgejahr: Patent von 50 wurde angemeldet?
Danke für Hilfe
1) die Gewinnrücklagen sind im Folgejahr auch wieder gegen die Beteilung zu buchenZitat:
Zitat von CEder
2) wenn die Vermögensgegenstände im Wert sinken ist dies dementsprechend bei der Abschreibung der Reserven zu beachten
3) hat keine Auswirkung
Hei, bin beim Lernen der Folien vom Pawlowski (IAS 32 und 39 - Finanzinstrumente), hab den Kurs schon im SS besucht und daher den Bitzyk gehabt.
Kann mir jemand sagen, ob der Pawlowski zur FP ein Rechenbeispiel bringt oder eher auf die Theorie steht?!?
Besten Dank
Hallo,Zitat:
Zitat von matthias06012
Also ich hab mir das jetzt nochmals angeschaut. Und zwar hat meine vorherige Lösung gestimmt. Vorweg: Es ist sind nur nach den Konsolidierungsbuchungen gefragt, und dies auch so als würde man sie getrennt voneinander machen (ansonst könnte man ja mit der GuV Konsolidierung automatisch die Zwischenergebniseliminierung durchführen)
Und bei der GuV Konsolidierung buchen wir logischerweise die 1.200 Umsätze welche die Mutter gemacht hat gegen die 1.200 Wareneinsatz welche im Tochterunternehmen anfallen.
Der Wareneinsatz wird selbstverständlich sofort gebucht. Ich kaufe heute als TU Handelswaren im Wert von 1.200. Diese 1.200 gehen als Wareinsatz (Aufwand) in die GuV, 960 gehen als Umsatzerlöse in die GuV und Bestandsveränderung beläuft sich auf 240. Das war also aus der Sicht des TUs.
MU macht 1200 Umsatzerlöse, 1000 Aufwand und somit 200 Jahresüberschuss.
somit schaut die GuV des Konzerns wie folgt aus:
Umsatzerlöse 960 (Umsatz welcher beim Verkauf an Dritte entstanden ist)
Bestandsveränderung 200 (240 ohne Rohaufschlag)
Aufwände 1.000 (Aufwände welche dem MU bei der Produktion angefallen sind)
Jahresüberschuss 160
Hallo, weiß vielleicht jemand ob wir IAS 36 lernen müssen? Der kommt nämlich in den alten Fachprüfungen vor, aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir ihn in der VO durchgemacht haben.
wurde in der VO immer wieder angesprochen.Zitat:
Zitat von iggie
eine Frage:
[Buchwertmethode] angenommen eine Anlage verliert beim TU an Wert und wird außerplanmäßig mit 10 abgeschrieben. Sie enthielt aber Reserven von 20€. Der Beteiligungsanteil ist 80%.
Sind die Reserven dann im Rahmen der Konsolidierung mit 8€ abzuschreiben? Bin mir nicht ganz sicher ob das anteilig zu machen ist
Ja, Abschreibungen der Stillen Reserven, ob planmäßig oder außerplanmäßig sind immer anteilig zu machen.Zitat:
Zitat von fa11out
Sorry hattest recht ;)Zitat:
Zitat von Namsuoires
Achso jetzt glaub ich versteh ichs. Wenn die Zwischenergebnisseliminierung schon gemacht wurde muss nur mehr der Aufwand/Ertrag in der G+V geändert werden oder? Wenn das nicht gemacht worden wäre dann würden meine Buchungen stimmen oder? ;)
1. JaZitat:
Zitat von csaf9341
2. Nein, denn um in diesen Fall das Zwischenergebnis in der GuV Konsolidierung zu eliminieren bucht man wie folgt:
Bestandsveränderung 40 / Jahresüberschuss 40
Zwischenergebniseliminierung als abgetrennte Konsolidierung:
Bilanzgewinn 40 / Konzernvorräte 40
Das mit dem WES stimmt so glaub ich nicht. Er wird erst verbucht, wenn die ware verbraucht / verkauft wurde (das darf jetzt nicht mit dem einkauf verwechselt werden - vgl. Auer buch BWL I)... Das geht auch aus dem Beispiel im Buch hervor S. 66 nr. 2. Daher darf in diesem bsp. nur der WES der bereits verkauften waren beachtet werden.Zitat:
Zitat von Namsuoires
Stimmt, dann beläuft sich der WES beim TU auf EUR 960.Zitat:
Zitat von matthias06012
Wie sieht deines Erachtens nach die GuV der TU und die Konsolidierung aus?
hallo bei den aufgaben kommt immer wieder folgendes vor:
die am ende es jahres beim TU auf lager leigenden voräte stammen zu 50 % aus konzerninternen lieferungen. der wartenwert dieser vorräte liegt um 15 % über den konzernherstellungskosten.
wie rechne ich das? und wo und gegen was verbuch ich das?
danke
also 50% vom Wert der Vorräte hernehmen. das wären dann 115% weil Herstellkosten + 15%. Da rechnest dann einfach aus wieviel die 15% Gewinnaufschlag sind und buchst:Zitat:
Zitat von Lady
Bilanzgewinn/Vorräte
hallo leute!
ich wollte nachfragen ob jemand vielleicht "neuere" klausuren hat, als jene, die hier zu finden sind.... wär supi!
frage: kommt beim kons.beispiel eigentlich immer vollkonsolidierung?
lg!!!
Es gibt einen ganzen Ordner voller Klausuren aus 2008 - 2003 und es wurde den Studierenden ans Herzen gelegt, diesen auch anzuschauen.Zitat:
Zitat von FRY
Man kann mit einer Vollkonsolidierung im Vorlesungsteil rechnen.
danke namsuoires, hat die jemand vielleicht auch digital, sitze in bozen und komm erst zur prüfung wieder nach ibk?! wär wirklich super!!!
In der Erstkonsolidierung ergibt sich ein Aufrechnungsdifferenz von 10 (Verbind + Forderungen zwischen TU und MU). Diese stehen nun in der Konsolidierung von den Gewinnrücklagen.
Im Folgejahr ist die Aufrechnungsdifferenz 20. Wo muss ich diese nun hineinkonsolidieren? Wieder in die Gewinnrücklagen? Bleibt die Aufrechnungsdifferenz von 10 vom Vorjahr in der Konsoliderung drinnen?
ja,
x2
vbk/fdg xx20/xx00
..../GRL ...........10
.../bilanzgw. ....10
Danke für die schnelle Antwort.
x1:
Vbd xx20 / Ford xx00
---------/ GRL 20
Und wenn sich die Aufrechnungsidifferenz von 20 auf 10 vermindert dann steht folgendes in x2:
Vbd xx10 / Ford xx00
Bilanzgewinn 10 / GRL 20
????
ja genauZitat:
Zitat von CEder
x1:
selbst. SF 9
Eine selbsterstelle Software verliert an Wert und hat nur mehr einen Zeitwert von 4???
x2:
selbst. SF 9 / 5
????
stimmtZitat:
Zitat von CEder
kann mir jemand ein gerechnetes beispiel für neubewertungsmethode (vor allem folgekonsolidierung) schicken. blick da irgendwie nicht durch.
csaf2843@uibk...
wär für jede hilfe dankbar.
Ich weiß, dass das Bsp. zur Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung schon ein paar Mal diskutiert wurde.
Ich habe das Bsp. jetzt auch gerechnet und komme zu folgendem Ergebnis für die GuV
GuV des MU:
Haben:
U-Erlöse 1200
Soll:
HK 1000
Gewinn 200
GuV des TU:
Haben:
U-Erlöse 960
Soll:
HW-Einsatz 960
Gewinn 0
Konsolidierung:
Soll:
U-Erlöse 1200
Haben:
Bestandsveränderung 200
HW-Einsatz 960
Gewinn 40
Konzern GuV:
Haben:
U-Erlöse 960
Bestandsveränderung 200
Haben:
HK 1000
Gewinn 160
Gibt es dann in der GuV dann auch noch einen Buchungssatz?
Wäre der dann:
U-Erlöse 1200
an Bestandsveränderung 200
an HW-Einsatz 960
an Gewinn 40
Danke!!
Du hast die Bestandsveränderung von 240 vergessen, somit stimmt der Gewinn auch nicht.Zitat:
Zitat von abc
ich habe mich bei meiner lösung an das bps. 6.2 vom baldauf gehalten. da ist imprinzip so ein ähnliches bsp.
dort gibt es in der guv des tu auch keine bestandsveränderung, obwohl am jahresende nicht alles verkauft wurde...
nach welchem schema hast du gerechnet?
könntest du vielleicht deine vollständige lösung hinschreiben? bitte :-)
mit guv des mu, guv des tu, summenbilanz, konsolidierung, konzern guv
danke!!
@Namsuoires
würdest du so die guv usw aufstellen?
GuV des MU:
Haben:
U-Erlöse 1200
Soll:
HK 1000
Gewinn 200
GuV des TU:
Haben:
U-Erlöse 960
Bestandsveränderung 240
Soll:
HW-Einsatz 960
Gewinn 240
Konsolidierung:
Soll:
U-Erlöse 1200
Bestandsveränderung 40
Haben:
HW-Einsatz 960
Gewinn 280
Konzern GuV:
Haben:
U-Erlöse 960
Bestandsveränderung 200
Haben:
HK 1000
Gewinn 160
ich weiß jetzt gar nicht mehr was richtig ist. ich habe mich einfach an die lösung vom baldauf gehalten. aber ich war leider nicht bei ihm im ps und habe die unterlagen nur von einer kollegin geschickt bekommen...
wäre voll super, wenn jemand weiß welcher weg richtig ist...
Zitat:
Zitat von abc
Dann musst du beim Baldauf falsch mitgeschrieben haben. Bestandsveränderung ist ein Erfolgskonto und da kommen die 240 mit Sicherheit hinein - siehe Jahresabschluss (Auer) oder Skript "Konzernrechnungslegung". Wie kommst du sonst bei der Konsoldierungsbuchung auf "Bestandsveränderung 200"? Denn wenn du keine Bestandsveränderung im MU und keine im TU hast, dann wohl auch nicht in der Konsolidierung und der Konzern GuV.Zitat:
Zitat von abc
Zitat:
Zitat von abc
So stimmts
Also hat deine Kollegin wohl eine Zeile vergessen :D
die lösung ist so von ihm als pdf-datei in den e-campus gestellt worden. ich schreibe ihm ein email und frage mal nach was jetzt stimmt.
ich lasse es dich dann wissen was stimmt
Ich weiß was du meinst, denn im Skript kommt es zur gleichen Situation. Seite 67 Nr. 2. Aber ich verstehe dann eben nicht wie man denn etwas konsolidieren kann, was nicht in der MU und TU GuV ist?Zitat:
Zitat von abc
Müssen wir eigentlich die Buchungssätze im Rahmen der Konsolidierung angeben oder eben "nur" die Beträge einsetzen?
bin http://img17.imageshack.us/img17/419...konzernez1.jpg
hier ziemlich unschlüssig wegen den Antworten:
1) Es steht nicht wie oft die Größenkriterien überschritten wurde und deshalb weiß ich nicht so genau .... zudem im Skript steht dass der Umsatz nicht >35,04 Mio sein darf und bei den Unterlagen vom Baldauf hingegen 42 Mio. Was ist da dann richtig?
2) ist dort die richtige Antwort JA? Eine Konzernbilanz muss man ja aufstellen weil man eine Quotenkonsolidierung machen muss. Für das Wahlrecht bezüglich Equity Methode fehlt nach meiner Meinung die Angabe zum maßgeblichen Einfluss
also bei 1. ist es sicher nein, da das mu ja eine kg ist...
bist du dir sicher? denn es heißt ja " ... jede Kapitalgesellschaft und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter ..."Zitat:
Zitat von csag5357
e/ so habs jetzt in den Folien rausgesucht:
Mutterunternehmen:
- Kapitalgesellschaft oder
- Personengesellschaft ohne eine natürliche Person als vollhaftender Gesellschafter
- Sitz im Inland
- Mindestens ein Tochterunternehmen
aus meiner Sicht kann eine Kommanditgesellschaft eine Personengesellschaft ohne eine natürliche Person als vollhaftender Gesellschafter sein
...
...
zu 1.) von wo wollt ihr wissen, ob es keinen natürlichen vollhafter gibt?! ist ja nirgends angeführt, und zusätzliche annahmen soll man ja nicht treffen...
wenn es kein natürlichen vollhafter gibt ist es eine sonderform der kg --> gmbh & co kg...
also i würd weiterhin zu nein tendieren!
DANKE und, dass da nichts steht wie oft die Größenkriterien überschritten wurden siehst du nicht als Problem an?Zitat:
Zitat von Namsuoires
hab noch was rausgefunden, die Angaben in den Folien vom Baldauf sind die korrekten.
Würde die selbe Frage heuer bei einer Prüfung kommen wär die Antwort NEIN weil die Größenkriterien bezüglich Umsatz auf 42 Mio erhöht wurden
Ich korrigiere mich:
Wenn nur eine Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen besteht, und sonst kein TU, dann darf man keinen KA aufsetzen.
Und eine Kommanditgesellschaft hat selbstverständlich einen Vollhafter und somit ist das MU nicht konzernrechnungslegungspflichtig. Ausnahme besteht hier bei der GmbH & Co KG, da der Komplementär eine GmbH ist. Und daher ist auch die weitere Angabe über die Bilanzsumme und Arbeiteranzahl irrelevant.
Sorry für die Verwirrung
Siehe meinen überarbeiteten BeitragZitat:
Zitat von fa11out
Eine Frage bezüglich einer Aufrechnungsdifferenz:
Forderung MU 70 - Verbinlichkeiten TU 90 (x1 Erstkonsolidierung)
Forderung Mu 70 - Verbindlichkeiten TU 100 (x2 Folgekonsolidierung)
x1 Verblk 90 / Ford 70 + BG 20
x2 Verblk 100/ Ford 70 + GRL 20 + BG 10
ist das so richtig?
bei der Erstkonsolidierung wird die Aufrechnungsdifferenz erfolsgneutral ausgebuchtZitat:
Zitat von csag3274
x1 Verblk 90 / Ford 70 + GRL 20
bei der folgekonsolidierung müsstest du buchen:Zitat:
Zitat von csag3274
verbindl. 100 / ford 70 + BG 30
da in diesem jahr die schuldenkonsolidierung erfolgswirksam sein muss.
die 20 von x1 musst im soll bei bg erfassen, da das tu die verbindlichkeit in diesem jahr begleicht. das mu hat die forderung im ea in x1 um 20 abgeschrieben und in x2 erhält es doch die 90 von dem tu. dann würde das mu einen zu hohen bg ausweisen. deshalb muss man den bg um 20 verringern.
oder was meint ihr dazu?
aus meiner Sicht stimmt sein Buchungssatz von X2. Es ist nur die Differenz erfolgswirksamZitat:
Zitat von abc
___ADt ADt-1 []
X1 _20__0 __ 30
X2 30__ 20___10
x2 Verblk 100/ Ford 70 + GRL 20 + BG 10
Stimme dir auch zu. Die in der Erstkonsolidierung angesetzte GRL bleibt in der Folgekonsolidierung aufrecht, WENN die Aufrechnungsdifferenz gleich oder größer wird. Das ist hier der Fall, somit 20 GRL und zusätzlich für die Veränderung der Differenz 10 in den Bilanzgewinn.Zitat:
Zitat von fa11out
Ich hab mal eine andere Frage für euch und hoffe jemand kann mir helfen. Folgendes Beispiel:
Es wird ein Vermögenswert für EUR 300.000 verkauft und der Käufer zahlt jedes Jahr EUR 110.000 über drei Jahre.
Im IFRS würde man hier die Effektivzinsmethode anwenden, somit EUR 300.000 Forderung in t0 ausweisen und jedes Jahr den jeweiligen Zinsertrag an die Forderung buchen, dass somit in t3 mit der letzten Zahlung von EUR 110.000 die Forderung 0 beträgt.
Wie wird das im UGB gemacht? Mir ist klar, dass im UGB keine Diskontierung angesetzt wird und somit auch keine Effektivzinsmethode. Bucht man jetzt in t0 EUR 300.000 Forderung (und jedes Jahr die EUR 10.000 als sonstigen Zinsertrag) oder EUR 330.000?