habs fast gleichZitat:
Zitat von csaf6433
hast du die abschreibung (90%) in to gemacht oder in t1
ich habs in t0 gemacht....und danach die restlichen 20.000 pro jahr wieder abgeschrieben.....
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habs fast gleichZitat:
Zitat von csaf6433
hast du die abschreibung (90%) in to gemacht oder in t1
ich habs in t0 gemacht....und danach die restlichen 20.000 pro jahr wieder abgeschrieben.....
ja, das stimmt, ausländische verluste werden zugeschrieben aber ausländische gewinne nicht.
steht auf seite 79
nein, ich habs in t1. wir hatten ja in der zusatzstunde das mit paragraph 7a, mit der vorzeitigen afa und da wars auch so, dass dann in t1 abgeschrieben wurdeZitat:
Zitat von theresa
ok...es ändert sich ja nicht viel...dh du hast in t0 einfach nur -1000? okokZitat:
Zitat von csaf6433
aber du hast dann in t1 eine afa von 900 drinnen
und in t2-t5 20?
danke für die antwort.Zitat:
Zitat von theresa
glaubst du, dass man dann beim beispiel vom 6.5.06 die 100000 auch weglassen kann?
ich habs versucht, dass mit verlustausgleich usw zu machen. aber wenn ich die 250000 weglassen kann (was ja einleuchtend ist) dann kann ich die 100000 ja auch...
t1 900 afa und dann 25, weil 100/4=25:)Zitat:
Zitat von theresa
ok...aber darf ich da einfach vorzeitig abschreiben...??Zitat:
Zitat von csaf6433
zu dem einen beispiel meld ich mich gleich nochmals
also ich denk, wenn das eine begünstigung ist, dann wirds wohl ein gesetz dazu geben
was war denn das?Zitat:
Zitat von csaf6433
da hat er uns doch gesagt, dass es jetzt ein neues gesetz geben soll, eben den paragraphen 7a, der unter bestimmten voraussetzungen erlaubt, 30% eines anlagegutes gleich im ersten jahr abzuschreiben...
weiss aber nicht genau, ob das jetzt wirklich schon in kraft ist