zu 107: das wär auch meine Argumentation gewesen, aber laut der Gruber ist sie falsch. Da soll sich einer noch auskennen.....Zitat:
Zitat von walle
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zu 107: das wär auch meine Argumentation gewesen, aber laut der Gruber ist sie falsch. Da soll sich einer noch auskennen.....Zitat:
Zitat von walle
ad 158:
Ein häufiges Problem, was sich bei der Ausgabe von Aktien stellt, ist das Bezugsrecht (droit
de souscription préférentiel) der Aktionäre. Hierunter versteht man das Recht der Aktionäre
bei der Ausgabe der jungen Aktien entsprechend ihres bisherigen Anteils am Grundkapital
berücksichtigt zu werden. Dieses Bezugsrecht kann jedoch durch einen mit ¾ Mehrheit
geschlossenen Beschluss der Hauptversammlung ausgeschlossen werden.
kann mir bitte jemand sagen welches ergebnis bei der 1. frage c) der Jänner-Klausur richtig ist! bitte mit erklärung!
danke
Woher hast du das? Buch oder Internet? Denn im Buch steht ausdrücklich, dass eine 3/4 Mehrheit des vertretenen Grundkapitals .....erforderlich ist. Also im Zweifelsfall verlass ich mich lieber auf das Buch!Zitat:
Zitat von csaf3289
Der Beschluß bedarf in diesem Fall einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaß
Es gibt 2 Jännerklausuren (unterscheiden sich nur durch die Reihenfolge der Fragen). Poste einfach mal die Frage, vlt. kann man helfen...Zitat:
Zitat von kocl131
danke, hat sich aber glaub eh schon erledigt!
Hallo was habt ihr bei 106 108 und 109??? Hab hier r,r, und f.
53, 83, und 98 wär mir auch noch unklar!
danke
also das grundkapital ist ja der wert der ausgegeben aktien..
also stimmt dann beides.....das vertretende grundkapital oder aktionäre