ich glaube gehört zu haben man muss egal aus welchem grund man fehlt... beide teile wiederholen...
wenn i falsch lieg... bitte mich korrigieren...
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ich glaube gehört zu haben man muss egal aus welchem grund man fehlt... beide teile wiederholen...
wenn i falsch lieg... bitte mich korrigieren...
genau!Zitat:
Zitat von seeberger
Es müssen beide Klausuren nachgeschrieben werden, egal aus welchen Grund auch immer. Denn nur weil die Klausuren an unterschiedlichen Tagen stattfinden heißt das noch nicht dass sie einen eigenständigen Charakter haben. Es ist ein Kurs und es gibt eine VO-Note. Daher muss man beide Klausuren nochmals schreiben, auch wenn man nur bei einer gefehlt hat.
mfg Nam
wie ist das dann aber mit den antritten wenn man krank ist?
das würde doch dem widersprechen, dass es sich bei klausur und nachklausur um zwei eigene antritte handelt.
schaffe ich bspw den mühlbacher und bin beim bank krank, muss ich noch einmal beide teile im rahmen der nachklausur schreiben und habe somit 2 antrittsversuche verbraucht!?
oder würde das dann doch nur als ein antritt gewertet?
denn sonst hätte jetzt jemand der gerade seinen dritten oder gar vierten antritt hat, und bei einer der klausuren krank wär das problem, dass die nachklausur sein 4. versuch wäre, bzw dass er dann gesperrt wäre!!