Kann mich da nicht anschließen. Auf S 150 steht, dass nur im Spezialfall Marktwert und Kurs übereinstimmen. Siehe auch S 410.Zitat:
Zitat von bouncal
Bei 171 wird nicht gesagt, dass der letzte Kupon "gerade gezahlt" wurde, sodass man nicht weiß, ob Stückzinsen zu berücksichtigen sind oder nicht. Grundsätzlich gilt aber Kurswert = Marktwert - Stückzinsen!
Steht auch so auf den Folien Brockhoff.
Die Aussage ist eigentlich unvollständig, daher Ansichtssache!