Zitat:
Zitat von csaf5064
Warum + 84000 : Das darfst du nicht addieren. Nur Steuer nach Tarif ; Frau
Gewinnanteil 262500 ; ESt 122.835,-Mann: Gewinnanteil 87.500; ESt 35.335
Beide Zusammen: 158.170
LG
Kurt
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Zitat:
Zitat von csaf5064
Warum + 84000 : Das darfst du nicht addieren. Nur Steuer nach Tarif ; Frau
Gewinnanteil 262500 ; ESt 122.835,-Mann: Gewinnanteil 87.500; ESt 35.335
Beide Zusammen: 158.170
LG
Kurt
Hallo csaf 9459Zitat:
Zitat von csaf9459
Ich habe im Internet auf der Seite WKO:
Dieses Beispiel gefunden:
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes
Der Eigenkapitalanstieg wird bis höchstens € 100.000,-- mit dem halben Einkommen-steuersatz besteuert. Ist der Gewinn höher als der Eigenkapitalanstieg oder der Höchstbetrag von € 100.000,--, kommt für den übersteigenden Betrag die Tarif-besteuerung zur Anwendung.
Beispiel:
2004 / 2005
Gewinn 160 / 80
Verlust - / -
Einlage - / 20
Entnahme 50 / 60
EK Anstieg 110 /40
begünstigt besteuert 100 /40
Besteuerung nach Tarif 10 / -
Wenn ich nach dieser Schema rechne, die Besteuerung nach Tarif= 0
oder??
LG
Kurt
Mal kurz eine Frage:
Wo habt ihr bitte die FP vom Sept und Nov. 07 her. Gibt´s die im Institut?
Vielleicht hat sie ja jemand online und könnte sie mir schicken (csab4665). Das wär echt super.
Vielen Dank
Bei www.pummerer.at
Er hat letzte Woche aktualisiert
LG
kurt
Hallo!
Was kommt jetzt bei der gesamten Steuerbelastung beim Familienunternehmen bei b haraus?
Also ich komme auf 158170!
Stimmt das?
lg Magdalena
Ich glaube, dass es richtig ist, wenn man gleich von den 350000 ausgeht. Man kommt sowieso auf das selbe ergebnis.
@ kurt adam:
also so wie ich das verstehe hast du glaub ich was verwechselt, denn du darfst nur beim §11a Begünstigung nicht entnommener gewinn die 100000 begünstigen. d.h. in diesem fall nur die 60000 weil ja die anderen 60000 entnahmen sind.
beim §10 darf man nur 10% vom gewinn - in diesem fall 12000, aber weil ínvestitionen nur 10000 betragen darf man auch nur 10000 von der bemessungsgrundlage abziehen.
ich hoffe ich hab deine frage beantwortet...?
ach ja, wie ist das jetzt mit veranlagung und endbesteuerung? echte stille beteiligung und unechte stille beteiligung???
@csaf9459
hast du schon eine antwort vom pummerer wegen den investitions- und finanzierungsrechnungen bekommen??
Hallo!
Also beim
§ 10 habe ich die 120000 minus die 10000 und dann die 110000 lt tarif versteuern dann komme ich auf 46585.
§11:
120000 minus 60000 = 60000 diese werden mit dem beg steuersatz von 21,49 besteuert und die restlichen 60000 mit 42,98 besteuert.
Ich glaub das stimmt so.
Kann mir vielleicht jemand bei 5 helfen da habe ich echt keine ahnung.
Magdalena
über die 5) haben wir eine seite vorher schon diskutiert... weiß auch nicht genau wie´s jetzt wirklich stimmt!
so kann ichs mir vorstellen:
echter stiller gesellschafter: bekommt ja nur die "früchte" d.h. die Mehrung des Kapitals - also sind das Kapitalerträge und können endbesteuert werden und sind auch bei der veranlagung begünstigt.
unechter oder atypischer stiller gesellschafter: er arbeitet ja aktiv mit und ist auch am vermögen beteiligt deshalb würd ich es in beider fällen zu den einkünften aus gewerbebetrieb zählen.
was sagt ihr dazu?