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jaja, das mit dem Tischler stimmt schon so.
wenn man aber genau ist: Wir schließen ja einen Werkvertrag mit dem Tischler, dies bedeutet er schuldet uns einen Erfolg, dieser Erfolg ist der von ihm hergestellt Tisch. Somit ist es schon daraus klar, dass es nicht darauf ankommt, ob der Tischler das Holz schon für die Herstellung besitzt.
Als Faustregel gilt: An zukünftigen Sachen kann man immer dann Rechte begründen, wenn sie "ausreichend bestimmt sind". Eine Geldforderung kann ich schon übertragen, wenn sie zwar noch nicht fällig ist, aber der Höhe nach bestimmt etc.