da steht doch aber genauso was von einer Zuweisung =Einzahlung einer Gewinnrücklage!Zitat:
Zitat von Seto
ergo muss a genauso stimmen
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da steht doch aber genauso was von einer Zuweisung =Einzahlung einer Gewinnrücklage!Zitat:
Zitat von Seto
ergo muss a genauso stimmen
Zuweisung und Einzahlung sind zwei verschiedene Begriffe!
*lichtaufgeh* :o
Vielleicht macht es doch einen Unterschied, ob ich etwas zuweise, oder einzahle? :oops: Aber ich würde jedenfalls b nehmen, da es wortwörtlich mit der Frage übereinstimmt.
Aber du hast recht,es ist wirklich komisch.
Und was ist mit der Frage 1?
Warum ist da c richtig und nicht b und a?
könnte mir noch jemand sagen, was VG heißt?
folie Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit:
Gewinn/ verlust aus Abgang von VG
Danke
VG = Vermögensgegenstände
Die Vermögengsgegenstände werden herausgerechnet. Sie werden erst im CF II berücksichtigt.
danke :D
Was ist bspw. der Unterschied zwischen 1b und 1c oder zwischen 9a und 9c???
Und was hat es mit diesen Shareholder Value/Stakeholder und Free-Cash-Flow-Konzepten auf sich??? (wurde doch überhaupt nie erwähnt, oder!??)
Und zu 4 noch mal: geht´s da also nicht mehr um Erfolgswirksamkeit?? Denn erfolgswirksam wäre eine Abschreibung ja auch, oder!?