HOLA!!!
Weiß jemand von euch, wie man bei der Prüfung vom 13.07.2009 die Wertuntergrenze und die Wertobergrenze der Herstellungskosten ausrechnet? Ich komme einfach nicht aufs richtige Ergebnis.
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HOLA!!!
Weiß jemand von euch, wie man bei der Prüfung vom 13.07.2009 die Wertuntergrenze und die Wertobergrenze der Herstellungskosten ausrechnet? Ich komme einfach nicht aufs richtige Ergebnis.
Soweit ich das Verstanden habe, sind Bilanzierungsfähige Aufwendungen nur Aufwendungen, die nötig sind um eine Firma zu gründen bzw. überhaupt zu eröffnen.
somit:
Beratungsleistung für die Rechtsform -> Bilanzierungsfähig, da wenn ich eine falsche rechtsform wähle .... naja.
Schaltung in der Tageszeitung ->Bilanzierungsfähig, da ich ohne Personal nicht arbeiten kann.
Motivationscouch -> nicht Bilanzierungsfähig, nicht zwingend notwendig
Softwarelösung -> Bilanzierungsfähig, da man wohlmöglich mit einer anderen Software nichts anfangen kann.
Somit komm ich auf einen Bilanzierungsfähigen Betrag von 10.000 €
Aber ich bin mir nicht ganz sicher ob die Software angesetzt werden darf oder nicht. Da wenn man argumentieren würde, dass die "Probleme" eine minimale Auswirkung, auf den Arbeitsablauf bzw. auf die Tätigkeit hat.... Denn somit wären diese Kosten nicht notwendig.
Aber ja wie gesagt Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und wenn jemand einen anderen Lösungsvorschlag hat... POSTEN!
THX
MFG
Amin
danke! klingt gut :)
ich denke vielleicht weil dort steht "speziell für seine Anforderungen zugeschnitten", denke dann ist es vielleicht notwendig genau diese zu haben... aber bin auch nicht sicher, würds aber bei der prüfung dazunehmen.
Ich wäre auch sehr dankbar wenn jemand das mit der Wertuntergrenze bzw. obergrenze erklären könnte!
THX
MFG
Amin
also die obergrenze hab ich noch nicht genau; sollte aber 119080 rauskommen, wie genau hab ich noch nicht probiert
hier mal die untergrenze:
40000*0,98 (ohne Mwst)
16000
3000
7500
= 65700
sprich alle einzelkosten
bei der obergrenze nimmst noch die gemeinkosten dazu, wie das jetzt bei dem bsp läuft muss ich noch rausfinden
lg
Ja das hatte ich auch schon :) diese obergrenze.... ich werd noch verrückt...
@Amin:
Obergrenze:
wir haben ja bei der untergrenze 65700;
so jetzt
65700 Untergrenze
+ 5880 MaterialGK (15%) Wahlrecht
+ 47500 FertigungsGK (250%) Wahlrecht
Verwaltung und Vetrieb sind verboten...
ergibt 119080.
Könntest Du mir bitte evtl. sagen wie man bei dem Durchschnittspreisverfahren den Wareneinsatz bestimmt? Den Restbestand hab ich richtig (45 zu 9,45€)
dann vor dem VK am 16.4 (65 Stück verkaufen) hab ich 125 Stück zu 9,43
-> 65*9,43?
und vor dem VK am 06.12 (45 Stück verkaufen) hab ich 90 Stück zu 9,46
-> 45*9,46
kommt aber das falsche raus :(
danke
lg
Danke!
Das bedeutet wir nehmen die MGK von 19 000 an (also 16.000+3.000)... Schon blöd die Angabe, da die angegebenen 45.000 300% sind aber von den 15.000 (Nettolohn)....
Zu deinem Problem:
Bestand: 100 zu 9,35
Zukauf 25 zu 9,75
125 zu 9,43
Verkauf von 65 zu den 9,43 = 612,95
zukauf 30 zu 9,52
sind 90 zu 9,46
dann noch der letzte verkauf: 45 zu 9,46=425,70
Dann sollten wir am Ende noch 45 Stück auf Lager haben.
Da aber laut Angabe nur 42 Stück vorhanden sind, haben wir einen Schwund von 3 Stück zu den 9,46= 28,38
Somit haben wir : 612,95+425,70+28,38=1067,03
MFG
Amin
ah super Vielen Dank!
habe den Schwund nicht dazugerechnet...
und ja die angabe ist ein bischen seltsam, aber hab sowieso das gefühl dass bei allen angaben nochmal ein bischen der schwierigkeitsgrad erhöht wurde ;)
thx
lg
:evil::evil: