umgekehrte maßgeblichkeit bedeutet einfach, dass nicht die UGB-Bilanz maßgeblich für die Steuerbilanz ist sondern die Steuerbilanz maßgeblich für die UGB-Bilanz!! was im falle KANN-KANN eintritt!
dazu haben wir das beispiel mit den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter - bis zu 400 €) gemacht.
die kann man entweder sofort abschreiben (nach UGB) oder aufgeteilt (steuerrechtlich)
buchungsatz: abschreibung GWG / GWG
ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. ist nicht genau die antwort auf deine frage.
lg