bei den meisten FP's steht schon dabei ob von den originaldaten oder bereinigten daten ausgegangen werden soll!
Wenn z.B. für das langfristige kapital aus den sonst. rückstellungen den anteil der jubiläumsgelder rausrechnest (Angabe im Anhang) zur Berechnung der Kennzahl, dann ist das Prinzip keine Bereinigung, da man ja ohnehin nur den langfristen Part einbeziehen darf!
Das langfriste FK ist von einer bereinigung betroffen wenn z.B. eine bildung von einer passiv latenten steuer vorliegt, aufgrund dem in einer bewertungsreserve enthaltenen körperschaftssteueranteil! (12,5%)
lg