Zitat von
csaf3739
Ich bin der Ansicht, dass nicht aliquotiert werden muss. Dh der gesamte Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 09/10 in der Jahressteuererklärung 2010 erfasst wird. Der Gewinn, der auf das Jahr 09 entfällt kann nämlich (unternehmensrechtlich) auch erst mit dem Ende des Geschäftsjahres - also am 31.3.2010 - festgestellt werden. Und nachdem ein Gewinn unternehmensrechtlich festgestellt werden muss, um steuerrechtlich schlagend zu werden müsste sonst die Steuererklärung 09 rückwirkend geändert werden, würde nur der Anteil von 2010 erfasst.
Somit wird der Restgewinn 09 und die ersten 3 Monate aus 2010 erklärt, während im Jahr 2011 wiederum die restlichen Monate 2010 und die ersten 3 Monate 2011 erklärt werden. Uswusf...
Die FK-Zinsen von 2010 bringt man dann ganz normal in Abzug und hat somit EK von 24.000.
Wie gesagt, meine Ansicht und ohne Gewähr...