Ich habe wie gesagt, die Klausuren in den Klausurenbereich verschoben und die Lösungsvorschläge von User "herma" in einem Beitrag zusammengeführt. Siehe vorhergehender Beitrag.
lg
Michael
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Ich habe wie gesagt, die Klausuren in den Klausurenbereich verschoben und die Lösungsvorschläge von User "herma" in einem Beitrag zusammengeführt. Siehe vorhergehender Beitrag.
lg
Michael
@herma: hab mir grad deine Lösung zur Klausur vom 14.7.2011 angeschaut. Versteh nicht ganz warum du bei der Folgebewertung die 400€ Wertsteigerung vom Grundstück nicht ansetzt?
Ich persönlich hab auch in der HBIII nur die stillen Reserven von der Erstkonsolidierung fortgeschrieben. Wertsteigerungen und Wertminderungen hab ich erst bei der Konsolidierungsspalte nach der HBIII beachtet. (Hab aber keine Ahnung ob das die richtige Vorgehensweise ist). Die 100€ von der Schuldenkonsolidierung hab ich außerdem bei der Folgebewertung bei den Rücklagen im Passiva erfasst. (bilanzgewinn/rücklagen)
Versteh auch nicht ganz warum du bei der Buchwertmethode statt der anteiligen stillen Reserven die vollen angesetzt hast. Dachte, dass darf man nur bei der Neubewertungsmethode?
:) Hallo,
ui, ja das mit den stillen Reserven bei der BWM stimmt, ist ja völlig falsch - o.O und mir gar nit aufgefallen, dankeschön!
die Wertsteigerung beim Gründstück habe ich nicht beachtet, da doch eine Wertsteigerung über die Anschaffungskosten (hier im Fall des AW der Erstkonsolidierung) nach EA nicht möglich sind und damit nach KA auch nicht - oder darf ich das doch als stille Reserve ausweisen?
hm, die Beachtung der 100 von der Schuldenkonsolidierung aus dem Vorjahr klingt nach ner guten Idee. Wie machst du das denn im Folgejahr? Da beträgt die Differenz ja 200 zwischen Forderung und Verbindlichkeit
Vblk 1200 / Forderung 1000; 100 Rücklagen (vom Vorjahr) und 100 Bilanzgewinn ?
mh, ich hab das mit den Wertsteigerungen und -minderungen in der HBIII aus den Proseminarunterlagen von ner Freundin, die das KRL-Seminar besucht hat, so rausgenommen. macht insofern auch sinn, da es bei die neubewertung ja vor der kapitalkonsolidierung erfolt..
:) dankeschön für die vielen Hinweise - :O zum Glück hab ich noch ne Woche Zeit =)
Ich glaub du hast recht, man muss bei wertsteigerungen das anschaffungskostenprinzip beachten.
Bzgl der schuldenkonsolidierung wären das meine buchungssätze:
Verb 1200 an ford 1000 und bilanzgewinn 200
Bilanzgewinn an rücklagen 100
Wenn deine freundin die wertsteigerungen und -minderungen schon in der hb3 erfasst, werd ich das zukünftig auch so machen. Da ich das ps unternehmensbewertung besucht hab, bin ich da eher etwas unwissend :) Schlussendlich ist es glaub eh egal wo wir es erfassen..
Bei den Grundstücken muss man schon eine Wertsteigerung von 400 noch dazu zählen :)
Und muss man nicht bei der Folgekonsolidierung 24.7.2011 beim Bilanzgewinn 400 bzw. 550 reingeben?
hm, also Grundstücke doch dazu? :) ok . Danke Bellybomb
ah, das mit den Rücklagen und dem Bilanzgewinn find ich nen interessanten Ansatz :D, klingt vernünftig
hm, wend magst, kannst mir deine E-Mailadresse geben (PN), dann schick ich dir so ne Lösung aus dem Proseminar..
Hast du zufällig ne Lösung zu einer Unternehmensbewertung? Mir ist noch nicht ganz klar, wie das bei der Prüfung ausschauen sollte :/
Ich habe die Lösung von Unternehmensbewertung leider nur auf einem Zettel und habe leider keinen Scanner :(
Ich habe die Klausur im Dezember schon mal probiert, und die Konsolidierung müsste so stimmen, da ich fast alle Punkte darauf hatte, bis auf 1 oder 0,5.
Soll ich dir mal meine Lösungen von Konsolidierung schicken?
(: das wär echt superlieb!