ich hab da mit meinem PS Leiter drüber geredet und er sagt es stimmt BEIDES: ein Wareneinkaut (auf Ziel oder Bar) kann erfolgswirksam sein oder nicht. Wenn man ihn auf ein Vorratskonto bucht (also erst später braucht), dann ist er erfolgsneutral, weil das Vorratskonto ja nicht in die GuV kommt, also das EK nicht beeinflusst (man bucht den Aufwand dann erst, wenn man die Ware entnimmt). Die meisten Firmen jedoch buchen einen Wareneinkauf sofort auf 5010 (ein Aufwandskonto - kommt in die GuV und beeinflusst somit schon das EK) und nicht erst wenn sie entnehmen. In der Literatur steht, dass man einen Wareneinkauf vor allem erfolgswirksam (also auf 5010) bucht, wenn die Waren schnell wieder aus dem Lager entnommen werden.
Für die Prüfung werde ich immer ankreuzen, dass ein Wareneinkauf erfolgswirksam ist (alle Firmen, die ich kenne, buchen einen Wareneinkauf auf 5010, also erfolgswirksam). Ein Wareneinkauf auf Ziel ist demnach also erfolgs- aber nicht zahlungswirksam und ein Wareneinkauf Bar ist somit erfolgs- und zahlungswirksam.
Da die Fragen bei den letzten Prüfungen generell nicht so genau gestellt wurden, wäre das sicher etwas, was man vorher mit Prof. Steckel abklären müsste (weil eben beides richtig ist). Aber ich befürchte jetzt sind wir auch schon zu spät dran... aber des schaff ma schon :)